Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 99

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lich betrachtet ist das aber keine echte Gleichbehandlung. Das muß festgestellt werden. In diesem Sinne bleibt dieses Thema auch für die nächste Etappe der Pensionsreform auf der Tagesordnung. (Beifall bei der ÖVP.)

14.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Gabriela Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.38

Abgeordnete Mag. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Verbesserungen in der Wettbewerbsfähigkeit der Bahn sind von unserer Seite immer zu begrüßen. Wir tragen deshalb diesen Gesetzesbeschluß optimistisch und positiv mit. Verbesserungen auch im Pensionswesen in Richtung Harmonisierung begrüßen wir ebenfalls. Wir tragen diese auch mit.

Was wir nicht mittragen und wogegen wir uns mit aller Vehemenz aussprechen, ist nicht nur die Vorgangsweise, sondern ist auch die Tatsache, daß es zwar jetzt für Beamte und auch für die Bediensteten der ÖBB zu gesetzlichen Regelungen gekommen ist, hingegen nach wie vor die Reform bei der Nationalbank aussteht. Nicht einmal ein Bericht liegt vor, nicht einmal ein Vorschlag liegt vor, wie die Nationalbankregelung in Zukunft aussehen soll. – Das ist meines Erachtens ein Skandal. Wir können uns keinen Staat im Staat leisten, noch dazu einen Staat im Staat, der praktisch über unsere Gelder wachen soll. So geht es nicht!

Genausowenig akzeptieren wir, daß die Kammern und die Sozialversicherungen noch immer Ausnahmeregelungen haben, sich noch immer außerhalb dieser Harmonisierungsbestrebungen bewegen.

Kurz zur Vorgangsweise: Auf die "Ausschußhin- und -herarbeit" beziehungsweise Vertagungsmanie wurde schon hingewiesen. Jetzt noch ein kleines Detail, wie es gesetzlich verankert ist, was die Pensionen der ÖBBler anlangt – § 21 Abs. 6. Da ist zu lesen: Die Vereinbarung – privatvertragliche Vereinbarung vom 9. Dezember 1997 – zwischen dem Vorstand der Bundesbahn und der betrieblichen Interessenvertretung über eine Änderung der Pensionsordnung wurde auf privatvertraglicher Basis unter Bedachtnahme auf so und so wie folgt geändert.

Dieser Verweis im Abs. 6 ist rechtmäßig, juridisch sozusagen, substantiell betrachtet eine Erzählung. Sie haben hier die Hoffmannschen Erzählungen eingefügt. Wegen dieser Erzählungen in juridisch sehr zweifelhafter Qualität mußten wir sage und schreibe mindestens dreimal vertagen – wegen Erzählungen, die minderer juridischer Qualität sind.

Das ist eine Verhöhnung parlamentarischer Ausschußarbeit, das ist eine Verhöhnung von gewählten Volksvertretern, die von sozusagen ernannten Sozialpartnervertretern in die Ecke gedrängt und sozusagen immer wieder ein- und ausgeladen werden. Die Rechtsqualität dieses Paragraphen ist juridisch irrelevant ist, dieser Paragraph ist reine Augenauswischerei. Er kam nur deshalb zustande, weil die ÖVP darauf beharrt, daß in irgendeiner Weise ein gesetzliches Gängelband gefunden wird für die ÖBB-Reformen. Das ist für uns wirklich ein kleiner verfahrensmäßiger Skandal.

Die Rechtsqualität in der Monarchie war ähnlich: Da hat man Glückwunschschreiben an den Monarchen im Gesetzblatt veröffentlicht. Genauso ist es hier: rein erzählend, rein hinweisend, ohne juridische Substanz. – Dieses Theater möchte ich mir nicht noch einmal bieten lassen. (Beifall der Abg. Motter. )

14.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hums. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.41

Abgeordneter Franz Hums (SPÖ): Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die Schieneninfrastruktur entsprechend den EU-Vorschriften auch


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