Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 112

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werden, und diesen Menschen müssen wir auch in Zukunft Schutz bieten. Es gibt aber eine große Mehrheit von Menschen, die nach Österreich kommen, weil sie ihre persönliche, wirtschaftliche oder soziale Lebenssituation verbessern wollen. So sehr ich dafür auch Verständnis habe, so sehr muß es unsere Aufgabe sein, eine geordnete Zuwanderung nach Österreich zu erreichen, und so sehr müssen wir gegen illegal Einreisende vorgehen, wobei ich gleich folgendes dazusagen muß: Unser Gegner kann nicht der Mensch sein, der aufgrund seiner schlechten wirtschaftlichen oder sozialen Situation nach Europa will, sondern unser Gegner müssen die Schlepper sein, jene Menschen, die mit der Not und dem Elend anderer Menschen gigantischen Profit machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das ist auch aus anderen Gründen notwendig. Das damit verdiente Geld wird automatisch in neue Verbrechen investiert, egal, ob das Drogenkriminalität, Kfz-Schlepperei, erzwungene Prostitution oder vieles andere mehr ist. Ich bin der Ansicht, daß es notwendig und wichtig ist, mit ganzer Kraft gegen diese Gruppe von Menschen vorzugehen.

Ich meine also, daß diese Anfragebeantwortung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt ist. Ich bin der Ansicht, daß die Amtshandlung der österreichischen Exekutive, die in einer großen Kooperation zwischen den verschiedenen Wachekörpern stattgefunden hat, eine sehr positive und sehr gute gewesen ist und daß wir damit einen Schritt weitergekommen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

15.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Ich muß mich noch korrigieren, damit nichts Falsches im Protokoll steht. Die Redezeit zur Stellungnahme soll 10 Minuten nicht überschreiten. Sie hat de facto 8 Minuten betragen.

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist diese Kurzdebatte geschlossen.

Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zu einer weiteren kurzen Debatte, die heute früh verlangt wurde. Es handelt sich um das Verlangen der Frau Abgeordneten Dr. Petrovic, dem Ausschuß zur Vorberatung des Gentechnik-Volksbegehrens zur Berichterstattung über dieses Volksbegehren eine Frist bis 20. Jänner 1998 zu setzen.

Es wird nunmehr eine Debatte darüber stattfinden. Nach Schluß der Debatte wird sogleich die Abstimmung darüber erfolgen.

In der Debatte hat die Erstrednerin zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

15.39

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Frühjahr des heurigen Jahres fand das überaus erfolgreiche Gentechnik-Volksbegehren statt, das von mehr als 1,2 Millionen Menschen unterzeichnet wurde.

Die drei Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens bezogen sich ausschließlich auf gentechnische Anwendungen in den Bereichen der Landwirtschaft und der Ernährung, nicht hingegen auf die Grundlagenforschung und den Bereich medizinischer Anwendungen. Die drei Forderungen lauteten folgendermaßen: Es möge kein Patent auf Leben, kein Essen aus dem Genlabor und keine Freisetzungen von gentechnisch veränderten Pflanzen in Österreich geben.

Die beiden erstgenannten Forderungen sind de facto durch das Zögern beziehungsweise durch bewußt andere Entscheidungen der Regierungsparteien bereits konterkariert worden. Der europäischen Patentierungsrichtlinie, die sehr wohl Patente in bezug auf Tiere und Pflanzen und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf menschliche Gensequenzen vorsieht, wurde zugestimmt. Essen aus dem Genlabor scheint, sofern es in anderen Staaten erzeugt wurde, durch den freien Warenverkehr grundrechtlich abgesichert. Ein nationales Produktionsverbot, das möglich gewesen wäre, will die ÖVP politisch nicht.


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