Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 115

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Beschlußfassungen und im Ausschuß eingebrachten Entschließungen gesetzt worden, die vielleicht nicht zur 100prozentigen Umsetzung der Meinung der Proponenten des Volksbegehrens, aber zur Schaffung der Voraussetzungen zur Umsetzung der Wünsche der Unterzeichner führen.

Überdies ist in der Zwischenzeit ein Entwurf der Frau Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz zum Gentechnikgesetz in Begutachtung, der bereits viele dieser Bereiche abdeckt, Frau Kollegin Petrovic. Aufgrund der Begutachtung ist damit zu rechnen, daß bis zur Berichtslegung auch eine Novelle des Gentechnikgesetzes vorliegen wird, die wir dann mitdiskutieren können. Aufgrund des beschlossenen Antrages kann auch die Haftungsfrage einer gesetzlichen Regelung zugeführt werden, da ja vom Hohen Haus, wie gesagt, eine Frist beschlossen wurde.

Ich kann daher seitens meiner Fraktion der zur Debatte stehenden Fristsetzung nicht die Zustimmung erteilen, weil wir tatsächliche Umsetzungsschritte im gesamten Bereich durchführen wollen, sodaß wir dann auch Rechtssicherheit haben. Das können wir bis 20. Jänner nicht erfüllen, weshalb wir die Zeit bis zur Berichtslegung des Ausschusses am 26. März dieses Jahres brauchen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Maria Rauch-Kallat. – Bitte sehr.

15.54

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Im Zuge der Vorbereitungen des Besonderen Ausschusses zur Behandlung des Gentechnik-Volksbegehrens hat es umfassende Gespräche gegeben, und zwar mit allen Fraktionen und auch mit den Proponenten des Gentechnik-Volksbegehrens, sowohl was die Inhalte ihrer Forderungen als auch was die Vorgangsweise anlangt.

Die Proponenten des Gentechnik-Volksbegehrens haben im Anschluß an das Volksbegehren, das ja nur drei wesentliche Punkte enthalten hat, der Bundesregierung einen Forderungskatalog von 38 Punkten übergeben. Ich habe mit den Proponenten des Gentechnik-Volksbegehrens vereinbart, welchem dieser drei Punkte sie welchen der 38 Punkte zuordnen.

Im Zuge dieser Gespräche hat sich herauskristallisiert, daß es sinnvoll ist, neben einer grundsätzlichen Diskussion der Forderungen die jeweiligen Forderungen des Gentechnik-Volksbegehrens in vier Sitzungen einzeln zu behandeln. Die erste Sitzung fand zum Thema "Kein Patent auf Leben" statt.

Wir sind hinsichtlich der Vorgangsweise und der Terminsetzung auf die Wünsche der Proponenten des Gentechnik-Volksbegehrens eingegangen; wir haben den Eindruck, daß sie sich im großen und ganzen mit den Wünschen der grünen Fraktion decken.

Wir sind dann terminmäßig bezüglich des Themas "Freisetzung und Haftung" übereingekommen und auch darüber, daß wir diese Sitzung teilen werden, da das Thema sehr umfangreich ist. Die Diskussion über die Freisetzungen hat im Dezember stattgefunden, die Haftungsfragen sollen am 13. Jänner behandelt werden. Darüber hinaus ist die Behandlung der Kennzeichnung beziehungsweise des Inverkehrbringens gentechnisch veränderter Lebensmittel noch völlig offen.

Diesen vier Ausschußsitzungen soll eine fünfte folgen, in der über bis dahin eingebrachte Anträge zu beraten beziehungsweise abzustimmen sein wird.

Wir sind auch dahin gehend übereingekommen, daß die Sitzungen jeweils unterbrochen und dann wieder fortgeführt werden und daß die Fristsetzung – bis 12. April 1998 – spätestens am 26. März erfüllt sein muß, weil das die letzte Plenarsitzung vor dem 12. April ist.

Ich habe die bisherigen Diskussionen im Ausschuß mit den Experten, allen Fraktionen und den Proponenten des Gentechnik-Volksbegehrens als durchaus sinnvoll, informativ und auch frucht


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