Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 105. Sitzung / Seite 176

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§ 48 c Abs. 3 lautet:

"(3) Die gemäß Abs. 1 vorzuschreibenden Zinsen stellen eine Konventionalstrafe dar und fließen dem Börseunternehmen zu."

§ 56 Abs. 2 lautet:

"(2) Erfolgt der Handel ganz oder teilweise durch Vermittler, dann dürfen im Amtlichen Handel als Vermittler nur Sensale und im geregelten Freiverkehr nur Freie Makler bestellt werden. Soferne an der bisherigen Wiener Börse zum 31.12.1996 Freie Makler bestellt waren, so können diese vom Börsenunternehmen wiederbestellt werden, wenn deren Eigenkapital zumindest jenem Betrag entspricht, welcher zum 31.12.1996 gegeben war.

§ 65. Abs 1 lautet:

"(1) Das Börseunternehmen ist verpflichtet, alle Kurse, Preise und Umsätze, die an der Wertpapierbörse in Instrumenten gemäß § 10 Abs. 2 WAG vorfallen, unverzüglich in mindestens einem Informationsdienst mit bundesweiter Verbreitung in Echtzeit zu veröffentlichen."

§ 72 Abs 1 lautet:

"(1) Der Antrag auf Zulassung eines Wertpapiers zum amtlichen Handel oder zum geregelten Freiverkehr ist beim Börsenunternehmen vom Emittenten schriftlich einzubringen und von einem Kreditinstitut oder anerkannten Wertpapierunternehmen, welches Mitglied der betreffenden Börse ist, mitzufertigen, sofern nicht der Emittent selbst ein Kreditinstitut oder anerkanntes Wertpapierunternehmen ist ."

Artikel VI

Das Bankwesengesetz, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl.I Nr. 114/1997, wird wie folgt geändert:

§ 9a, erster Satz, lautet:

"Für Kreditinstitute, die zum 1. Jänner 1997 als Freie Makler gemäß § 57 BörseG bestellt waren, gilt:"

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Huber. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.54

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Firlinger! Uns geht es nicht so sehr darum, ob das Banken sind oder nicht Banken sind, sondern es geht letztlich um die Sicherheit für den Konsumenten, nämlich um die Sicherheit für den Anleger. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich möchte auch ein paar Worte zu diesem geplanten Börsegesetz sagen. Es ist nun einmal eine logische Konsequenz aus dem Umstand, daß es eine gemeinsame europäische Währung geben wird, daß es dadurch einen viel stärkeren Wettbewerb geben wird. Die europäischen Börsen, vor allem aber auch die Wiener Börse, müssen sich gegen diesen härteren Wind, der ihnen da entgegenwehen wird, auch entsprechend rüsten.

Die derzeitige Organisationsform – da sind wir uns ja einmal alle einig – bietet eben zuwenig Handlungsspielraum, und jetzt geht es darum, diese Börsenkammer in ein Börseunternehmen umzuwandeln, um dieses Manko auszugleichen. Ich denke, die Wiener Börse hat da zwei Strategien zu verfolgen: Erstens geht es um die Frage der Neupositionierung, und zweitens geht


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