Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 133

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Österreich hat nicht seine Grenzen dichtgemacht. Österreich hat folgendes verlangt, Frau Abgeordnete: daß Italien all den Menschen, die nach Süditalien geflüchtet sind, die Möglichkeit eines ordentlichen Asylverfahrens gibt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Warum bekennen Sie sich nicht zum Dichtmachen?) Es kann nicht so sein, daß ein Land sagt: Wir nehmen die Flüchtlinge nicht auf, sondern erlassen einen Abschiebungsbescheid und sagen, daß sie innerhalb von 14 Tagen das Land zu verlassen haben. Wenn das geschieht, ist klar, daß diese Menschen weiterwandern: nach Mitteleuropa und nach Westeuropa und damit auch nach Österreich.

Daher ist es notwendig und wichtig gewesen, daß Italien von österreichischer Seite deutlich aufgefordert worden ist, daß jeder, der dort gelandet ist, auch die Möglichkeit eines ordentlichen Asylverfahrens bekommt. Unser Druck hat wesentlich dazu beigetragen, daß Italien sich schließlich dazu bereit erklärt hat. Ich denke, das war notwendig, wichtig und richtig. Denn in Italien gab es im vergangenen Jahr lediglich 1 700 Asylverfahren, meine sehr geehrten Damen und Herren, wogegen in Österreich im gleichen Jahr fast 7 000 Asylansuchen gestellt wurden. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Da sieht man, wo sie hingehen!) Allein diese Zahl beweist schon, daß sehr viele Menschen in Italien landen und anschließend weiterwandern.

Es muß unsere Aufgabe sein, die EU-Außengrenze sehr genau zu kontrollieren. Wenn die Gefahr besteht, daß es innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu grenzüberschreitender Kriminalität oder illegaler Einreise und Einwanderung kommt, ist es Aufgabe der Sicherheitsorgane sowie Aufgabe des Ministers, entsprechende Schritte dagegen zu setzen. Das war immer so vereinbart und ist ein Bestandteil von Schengen. Schengen heißt nämlich nicht nur gute Kontrolle der Außengrenzen gegen grenzüberschreitende Kriminalität und gegen illegale Einreise, sondern Schengen heißt auch Zusammenarbeit der europäischen Mitgliedstaaten, damit es durch Grenzöffnung und Reisefreiheit nicht zu weniger, sondern zu mehr Sicherheit kommt.

Immer dann, wenn diese Sicherheit gefährdet ist und die Möglichkeit illegaler Einreise besteht, ist es die Aufgabe der österreichischen Sicherheitsorgane, tätig zu werden. (Abg. Dkfm. Holger Bauer: Seien Sie vorsichtig, sonst sind Sie bald in einem rechtsextremen Land!) Darum wird es an der deutschen und der italienischen Grenze in den nächsten Monaten und Jahren Kontrollen in Form der Schleierfahndung und in Form entsprechender Ausgleichsmaßnahmen geben, damit die Sicherheit in unserem Land auf diesem Niveau erhalten wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Sinne lege ich gemeinsam mit meinem Kollegen den Sicherheitsbericht 1996 mit einigem Stolz vor. Ich denke, daß dieser Sicherheitsbericht sich sehen lassen kann und deutlich aufzeigt, daß Österreich eines der sichersten Länder Europas ist. Unsere gemeinsame Aufgabe sollte es sein, diesen hohen Sicherheitsstandard auch in den nächsten Jahren zu erhalten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.41

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Bevor Kollegin Stoisits den einen Satz über die Praxis bei bedingten Entlassungen durch die Gerichte gesagt hat, war ich der Meinung, ich würde der erste sein, der sich zu diesem Sicherheitsbericht auch mit der Justiz befassen wird. Ich bin es also nicht ganz und möchte gleich an Stoisits anschließen.

Sie hat recht: Es ist in der Tat feststellbar, daß unsere Gerichte eine sehr restriktive Praxis bei den bedingten Entlassungen eingeschlagen haben. Diese Praxis ist massiv schlechter als zum Beispiel in der Bundesrepublik Deutschland oder in der Schweiz. Aber meiner Ansicht nach liegt das ein bißchen in einer Richtung, die wir auch bei der Judikatur des Obersten Gerichtshofes über die Anwendung des § 42 StGB sehen, also beim Freispruch wegen mangelnder Strafwürdigkeit der Tat. Es ist tatsächlich feststellbar, daß das in der Judikatur nicht ganz so herauskommt, wie es sich der Gesetzgeber bei den entsprechenden Gesetzen vorgestellt hat.


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