Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 151

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Hohes Haus! Mit dem im letzten Jahr beschlossenen Suchtmittelgesetz wurden Regelungen über Suchtgifte, psychotrope Stoffe und Vorläuferstoffe getroffen. Ziel des Suchtmittelgesetzes war die Umsetzung der UN-Psychotropenkonvention und der UN-Suchtgiftkonvention 1988. Weiters wurden unter Beibehaltung des Grundkonzeptes des früheren Suchtgiftgesetzes einige straf- und strafprozeßrechtliche Änderungen vorgenommen sowie das Therapieangebot erweitert.

Zusammenfassend ist festzustellen, daß national und international die Grundlage unserer Drogenpolitik, der Drogenpolitik aller österreichischen Verantwortungsträger, die Eckpunkte des österreichischen Suchtmittelgesetzes sein sollten, welches keine Freigabe von Cannabis und keine Abgabe von Heroin auf Krankenschein zuläßt. Um sicherzustellen, daß die Weiterentwicklung der österreichischen Drogenpolitik auch weiterhin auf der Basis des eben erst beschlossenen Suchtmittelgesetzes erfolgt, stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgenden Entschließungsantrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Amon, Mag. Guggenberger, Dr. Leiner, Dr. Rasinger, Dr. Feurstein, Dr. Puttinger, Dr. Maitz und Kollegen betreffend die Drogenpolitik der EU und Österreichs zum Sicherheitsbericht 1996

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht,

1. die eigenständige, österreichische Linie – wie sie im Suchtmittelgesetz beschlossen wurde – zu den anstehenden Fragen im Zusammenhang mit der Verhütung von Drogenkonsum und in der Bekämpfung des Drogenhandels aufrechtzuerhalten, auch was die §§ 7 und 8 Suchtmittelgesetz betrifft;

2. Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zu den Gefahren, die von Drogen ausgehen, weiter auszubauen;

3. verstärkt Grundlagenforschung zu Drogen, Therapie und Suchtverhalten zu fördern;

4. die aktive Teilnahme österreichischer Stellen, die mit dem Drogenproblem befaßt sind, an den EU-Programmen zur Drogenbekämpfung sicherzustellen;

5. die schulische und außerschulische Jugenderziehung verstärkt in die Aufklärungs- und Vorsorgearbeit einzubeziehen;

6. die Bemühungen zu intensivieren, daß in Fällen, in denen aufgrund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, es finde an Stellen, die üblicherweise von einer großen Anzahl von jungen Menschen aufgesucht werden, illegaler Drogenhandel statt, dieser unterbunden wird."

*****

Abschließend möchte ich nur noch eine Bemerkung zum Punkt 6 machen. In diesem vielleicht etwas zu juristisch formulierten sechsten Abschnitt sind selbstverständlich die Plätze vor Schulen, Jugendzentren und dergleichen gemeint. (Beifall bei der ÖVP.)

19.04

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Michalek. – Bitte.


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