Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 107. Sitzung / Seite 168

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

nicht ausreichen, um diesen Antrag abzulehnen, denn die einzige Angst und Befürchtung, die im Hintergrund gestanden ist – und nach wie vor steht –, ist jene, daß, wenn Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein zehntes oder gar elftes Schuljahr ermöglicht würde – was ja nichts anderes bedeuten würde als die Gleichstellung mit den anderen Schülern –, dies möglicherweise den Einstieg in die Sekundarstufe II bedeuten würde. Das ist die einzige Angst, die dahintersteht, und diese soll auch klar ausgesprochen werden.

Eines möchte ich Ihnen, Frau Ministerin, schon dazu sagen: Mit diesem Argument alleine sollten Sie es nicht verhindern, daß Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf den Abschluß einer Hauptschule oder einer anderen Schule machen können – das ist, glaube ich, auch das primäre Anliegen der Kollegin Schaffenrath –, daß sie dieselben Chancen eingeräumt bekommen, die andere Jugendliche haben. Eines ist klar: Durch die Begrenzung auf neun Jahre werden diese Jugendlichen extrem benachteiligt. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Kier. )

Meine Damen und Herren! Es hat Kollege Antoni, der jetzt wieder mühsam irgendwelche Ausflüchte gesucht hat, im Ausschuß sehr klar formuliert, daß das selbst die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen seiner Meinung nach eigentlich nicht völlig ausschließen. Wenn es also ein Schulunterrichtsgesetz gibt, das in dieser Frage nicht so eindeutig ist, wie es die Frau Unterrichtsministerin und die Schulbehörden in der Praxis interpretieren, wenn es tatsächlich nicht so klar ist, außerdem gleichheitswidrig ist und das Recht auf Chancengleichheit verletzt, wäre es doch das Mindeste, Frau Bundesministerin, daß Sie mit einem Erlaß das klarstellen, was Sie, meine ich, klarstellen können und, wie ich hoffe, auch wollen, daß nämlich diese Kinder und Jugendlichen durch ein zehntes und elftes Schuljahr die Möglichkeit erhalten, einen Schulabschluß zu machen. Das sollte man ihnen meiner Meinung nach nicht verwehren.

Ich hätte eigentlich gerne – auch wenn ich Kollegin Horngacher sehr schätze (Abg. Horngacher spricht mit der auf der Regierungsbank sitzenden Bundesministerin Gehrer)  – diese Worte an die Frau Bundesministerin selbst adressiert, weil es mir wichtig ist, in dieser Frage eine klare Antwort zu bekommen, Frau Bundesministerin, ob Sie nämlich tatsächlich die Möglichkeit eines Hauptschulabschlusses für diese Jugendlichen, wenn ein solcher möglich wäre, verhindern wollen. Die Beispiele dafür, daß es diese Möglichkeit gibt, daß es solche Jugendlichen gibt, wurden in der Ausschußsitzung genannt. Aber ich glaube nicht, daß Sie das verhindern wollen.

Frau Bundesminister! Wenn es Ihnen nur darum geht, die Oberstufe auszuschließen, dann stellen Sie es mit einem Erlaß klar, daß Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf diese Möglichkeit eingeräumt wird. Der Gesetzentwurf ist zumindest nach Meinung des Kollegen Antoni nicht eindeutig genug, um das ausschließen zu können. Daher fordere ich Sie, Frau Bundesministerin, dazu auf, in dieser Frage für eine Klarstellung und für Gleichberechtigung zu sorgen. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Kier. )

20.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Horngacher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.25

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die derzeit im Schulzeitgesetz 1985 vorgesehene bundeseinheitlich verbindliche Semesterferienregelung wurde mehrmals kritisiert. Durch diese Regelung ist es speziell in Vorarlberg, aber auch in Tirol, in Fremdenverkehrsgebieten und anderen Regionen mit starkem Fremdenverkehr bei Eltern und Kindern zu Problemen, wie Wochenendstaus und langes Anstellen bei Liften, gekommen. Dies kann nun mit einer flexibleren Regelung vermieden werden.

Durch die nunmehrige Änderung ist es möglich, die Semesterferien in Zukunft besser zu gestalten. So kann das Unterrichtsministerium auf einvernehmlichen Antrag des Landesschulrates und des Landes den Beginn der Semesterferien für einzelne Bundesländer um eine Woche vor- beziehungsweise zurückverlegen. Dabei sollten die verkehrspolitische Situation – insbesondere auch im Zusammenhang mit allfälligen Urlaubsströmen aus dem Ausland – sowie andere überregionale Interessen berücksichtigt werden. Diese Regelung ist meiner Ansicht nach vernünftig, und es ist an der Zeit, daß sie getroffen wird.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite