Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 110. Sitzung / Seite 21

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Meine Frage daher: Sehr geehrter Herr Bundeskanzler! Was werden Sie tun, welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um den Bundesrat im Sinne einer echten Ländervertretung aufzuwerten? In den letzten zehn Jahren hat der Bundesrat ein einziges Mal von seiner Möglichkeit eines suspensiven Vetos Gebrauch gemacht; dann erfolgte der Beharrungsbeschluß. Die Bevölkerung hat kein Verständnis dafür, daß eine Einrichtung in dieser Republik, nämlich der Bundesrat, existiert, die bedeutungslos ist und den Steuerzahler nur Geld kostet. (Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundeskanzler, ich bitte um Beantwortung.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Die Aufgabenverteilung zwischen Nationalrat und Bundesrat ist aufgrund unserer Verfassung – auch innerhalb des Parlaments – sehr genau festgelegt. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich habe den von Ihnen verwendeten Begriff nicht ganz verstanden, aber ich würde die Länderkammer nicht als "politisches Ausgedinge" bezeichnen. Der Bundesrat ist nach unserer Verfassung ein notwendiges Organ, und die Mitglieder, die von den Ländern in den Bundesrat entsandt werden, sind sicher in keinem "politischen Ausgedinge". (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Marizzi: Dann soll die FPÖ ihre Mandatare von dort abziehen! Die Frau Riess-Passer zum Beispiel! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich sage Ihnen aber als Antwort auf Ihre Frage, daß die Vorschläge zur Reform des Bundesrates im Parlament liegen und dort diskutiert werden. Ich glaube nicht, daß es Aufgabe der Exekutive ist, diesbezüglich etwas vorzugeben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundeskanzler.

Wir kommen zum nächsten Fragenkomplex, und zwar betreffend Presseförderung.

Herr Abgeordneter Dr. Kier, ich bitte Sie um die Formulierung der Frage.

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundeskanzler, meine Frage lautet:

202/M

Unterstützen Sie eine Novellierung des Presseförderungsgesetzes, wodurch neben den Printmedien auch freie, nichtkommerzielle Radioanbieter und Minderheitensender finanzielle Mittel aus der Presseförderung erhalten können?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

Bundeskanzler Mag. Viktor Klima: Herr Abgeordneter! Ich glaube, wir müssen da klar und deutlich folgendes unterscheiden. Das Regionalradiogesetz sieht aus gutem Grund vor, daß Lizenzen nur an jene Bewerber vergeben werden dürfen, die in der Lage sind, fachlich und finanziell eine entsprechende Programmherstellung und Sendung auch zu bewältigen. Das heißt, man kann nicht von vornherein annehmen – was Sie jetzt anscheinend tun –, daß unter den 50 neuen Privatradios, die es jetzt gibt, welche sind, die nicht den Bedingungen der Lizenzvergabe, nämlich daß sie auch finanziell in der Lage sind, Programm zu senden, entsprechen.

Wenn Sie aber damit meinen, daß man zum Beispiel bestimmte Kunst- oder Kulturprojekte, bestimmte Anliegen von Minderheiten projektbezogen unterstützen soll, so werden wir das überlegen und prüfen. – Aber klar und deutlich ein Nein zu einer permanenten Basisfinanzierung privater Betreiber von Radiosendern. Ich sage das wirklich mit Nachdruck! (Beifall bei der SPÖ.) Projektbezogen: ja, aber keine Steuermittel zur Finanzierung von privaten Radiosendern, die Lizenzen nur deshalb bekommen haben, weil sie nachgewiesen haben, daß sie finanziell in der Lage sind, Programme zu machen.

Ich möchte noch eine allgemeine Ergänzung zur Presseförderung machen. Ich sage ganz offen, daß ich mit der derzeitigen Presseförderung unglücklich bin, und zwar deshalb, weil insbesondere im Bereich der besonderen Presseförderung nur nach quantitativen Fallkriterien eine


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