Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 120. Sitzung / Seite 59

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wesentlichen Punkte bereits erwähnt worden sind, möchte ich nur noch auf einen Punkt aufmerksam machen: Wenn man den indigenen Völkern überläßt, zu definieren, welche Menge an Tieren sie brauchen, um ihren Traditionen nachkommen beziehungsweise um ihre traditionelle Küche auch weiterhin erhalten zu können, dann läuft man Gefahr, eine Erhöhung der Quote zu erzielen, was sicherlich nicht den Intentionen Österreichs entspricht.

Wir sind zwar nicht unmittelbar von diesem Problem betroffen, auf der anderen Seite muß ich, die ich selbstverständlich die Anliegen der indigenen Völker respektiere, aber sagen, daß man darauf achten sollte, daß wir nicht das Gegenteil dessen, was wir eigentlich mit unserem heutigen Beschluß bewirken wollen, erreichen, nämlich daß die Zahl der Tiere, die gejagt werden dürfen, erhöht wird, um im Umkehrschluß damit nicht nur die traditionelle Lebensart zu unterstützen, sondern auch, wie ich meine, kommerziellen Wünschen von manchen Ländern nachzugeben. Das wäre zu schade.

Ein letztes Wort noch: Der Vorwand der Wissenschaftlichkeit in bezug auf die Zahl der Tiere, die man tötet, steht in keiner Relation. Wissenschaftliche Arbeiten lassen sich mit wesentlich weniger Tieren durchführen, vor allem muß man nicht immer das Tier töten, um Versuche machen zu können. Nur: Das, was jetzt geschieht, entspricht nicht den Intentionen dieses Parlaments, nämlich daß man einfach Interessen von Wissenschaftern vorschiebt, um die Quote zu erhöhen. – Darauf wollte ich meine Ausführungen beschränken. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich noch Frau Abgeordnete Ing. Langthaler zu Wort gemeldet. – Frau Abgeordnete, ich muß Ihnen leider sagen, daß diese Wortmeldung nicht durchgeführt werden kann, weil aufgrund der beschlossenen Redezeiteinteilung das Zeitkontingent für den grünen Klub bereits zur Gänze aufgebraucht wurde.

Eine weitere Wortmeldung dazu liegt mir nicht vor. Ich schließe daher die Debatte.

Ein Schlußwort seitens des Berichterstatters wurde nicht verlangt.

Wir kommen daher zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt wird.

Wir stimmen zunächst ab über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages in 1084 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Die Genehmigung ist mehrheitlich erteilt.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Antrag ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1178 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Wer für diese Entschließung ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Die Entschließung ist einstimmig angenommen . (E 120.)

10. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (1085 der Beilagen): Zusatzabkommen zu dem in Paris am 2. September 1949 unterzeichneten Allgemeinen Abkommen über die Privilegien und Immunitäten des Europarates, abgeschlossen


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