Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 122. Sitzung / Seite 103

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Dabei wird erstmals der Bereich Schiene mit 11,7 Milliarden Schilling vor dem Bereich Straße mit 10,65 Milliarden Schilling liegen. Im Jahre 1999 werden insgesamt 35 Milliarden Schilling investiert, von denen für den Bereich Schiene 15 Milliarden Schilling und für den Bereich Straße 10,8 Milliarden Schilling ausgegeben werden. So sehen die Finanzierungsströme aus, die in die Infrastruktur laufen. (Abg. Mag. Kukacka: Das kann man nicht mit Autobahnen vergleichen!)

Ich möchte auch einige Sätze zur Frage der Kostenwahrheit sagen; ich habe sie heute schon erwähnt. Es ist notwendig, daß wir zum Rail-Pricing auch ein Road-Pricing bekommen. Das ist einfach notwendig. Es muß auch für den LKW endlich eine fahrleistungsabhängige Maut, ein Benützungsentgelt bezahlt werden.

Letzter Satz: Die Verkehrssicherheitspolitik ist mir wichtig. Ich glaube, daß es dabei nicht nur um zutiefst menschliche Maßnahmen, sondern durchaus auch um kostensenkende Maßnahmen geht. Die EU hat in ihrem Verkehrssicherheitspaket folgendes festgestellt: Ein Verkehrstoter wird mit zirka 1 Million Ecu bewertet. Wenn es das Ziel der SPÖ ist, bis zum Jahre 2005 um 600 Verkehrstote weniger zu erreichen, dann ist das nicht nur ein zutiefst menschliches Anliegen, eine Herausforderung für uns alle, sondern auch eine eminent budgetwirksame Maßnahme, weil wir der Volkswirtschaft etwa 8 Milliarden Schilling an Kosten einsparen. Würde man Verletzte und Sachschäden dazurechnen, so würde das mehrere Milliarden Schilling ausmachen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, daß daher Verkehrssicherheitspolitik sehr wichtig ist. Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen im Unteraussschuß bedanken, im besonderen beim Herrn Bundesminister, dem die Verkehrssicherheit immer ein Anliegen gewesen ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Er hat das Wort.

16.03

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Verehrte Damen und Herren! Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag mit dem Nahverkehrs-Finanzierungsgesetz befassen.

Das Angebot im öffentlichen Personen- und Regionalverkehr ist vielfach gekennzeichnet durch fehlende Anschlußverbindungen bei der Benützung unterschiedlicher Verkehrsmittel oder durch Parallelverkehr von Bahn und Post, um nur einige Beispiel zu nennen. Das führt auch dazu, daß Bund, Länder und Gemeinden in sehr unterschiedlichem Ausmaß für die Finanzierung des Nahverkehrs aufkommen und oft aus regionalpolitischem Interesse teure Verkehrslösungen gefordert werden.

Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, in welchem es zu einer Neuorientierung des Personennah- und -regionalverkehrs kommen soll. Ein neues Nahverkehrsfinanzierungsgesetz muß neue Kompetenzen und neue Finanzierungsmöglichkeiten bringen, um letztendlich jenes Ziel erreichen zu können, das wir uns alle wünschen, nämlich die Verlagerung vom PKW zu den öffentlichen Verkehrsmitteln.

Bemerkenswert und durchaus positiv sehe ich die Neuordnung und Zuständigkeit der generellen Verkehrsplanung. So soll zum Beispiel die Verkehrsplanung grundsätzlich bei den betroffenen Gemeinden und die Regionalverkehrsplanung bei den jeweiligen Bundesländern liegen, wobei selbstverständlich bei diversen Projekten eine gemeinsame Vorgangsweise notwendig ist.

Im Zuge dieses Nahverkehrsfinanzierungsgesetzes kommen auch auf die Verkehrsverbünde neue Aufgaben zu. Der räumliche Geltungsbereich eines Verkehrsverbundes hat sich grundsätzlich an den jeweiligen Fahrgastströmen wie auch an den Kunden zu orientieren. Da sind vor allem neue Strukturen aufzubauen. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Lukesch: Jawohl!)


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