Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 125. Sitzung / Seite 49

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hoffen, daß auch Sie unseren Appell mittragen können. (Abg. Müller: Die Landesrätin Sickl war bisher sehr säumig!)

Landesrätin Sickl hat die Umweltförderungsmittel für Kärnten verdoppeln können, was schon einmal ein erster Erfolg ist, Kollege Müller! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Nur reicht das nicht aus – das stimmt –, und lassen Sie mich daher ausführen, welchen Vorschlag wir heute einbringen wollen. Ich hoffe, daß wenigstens die Kärntner Abgeordneten den Entschließungsantrag, den ich heute einbringen werde, mittragen können.

Unser Vorschlag ist nämlich, daß die jährlichen Sondertranchen für die Umweltförderung, die aus den Darlehensverkäufen des seinerzeitigen Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds dotiert werden, für Entsorgungsmaßnahmen in Siedlungsschwerpunkten zweckgebunden werden. Das wäre ein Vorschlag, der aus unserer Sicht notwendig wäre.

Oder aber es werden die jährlichen, für Kärnten vorgesehenen Förderungsmittel zur Abwasserentsorgung noch einmal erhöht, weil wir sonst – es sitzen auch zwei davon betroffene Bürgermeister hier, wir wissen das – nicht den Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes entsprechen werden können. Die Projekte, die jetzt schon vorliegen, können nämlich mit den für Kärnten vorgesehenen Mitteln niemals in der vorgesehenen Frist umgesetzt werden.

Das würde bedeuten, daß es erstens zu einer finanziellen Doppelbelastung der Bürger kommt, zweitens, daß wir, wie gesagt, nicht dem Wasserrechtsgesetz entsprechen würden, und drittens, daß wir auch der EU-Ratsrichtlinie aus dem Jahr 1991 nicht nachkommen könnten und wir daher mit einem Vertragsverletzungsverfahren auch seitens der Europäischen Union rechnen müßten. (Abg. Wurmitzer: Es wurde kein einziger Fall Kärntens bisher abgelehnt!) – Das stimmt. Aber, Kollege Wurmitzer, du als Bürgermeister müßtest eigentlich die Problematik genau kennen, und du müßtest auch wissen, daß die ... (Abg. Wurmitzer: Ich habe es schon gelöst!) – Ja, für deine Gemeinde, aber nicht für das gesamte Bundesland.

Wir wissen, daß die Fakten auf dem Tisch liegen und daß aufgrund dieser Situation tatsächlich Handlungsbedarf besteht.

Ich möchte deshalb folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Reichhold, Mag. Haupt, Gaugg, Dolinschek, Mag. Schweitzer und Kollegen betreffend erhöhte Dotierung der Förderungsmittel für die Abwasserentsorgung in Kärnten

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird aufgefordert, entsprechend der im § 2 des Umweltförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 185/1993, i. d. g. F., nominierten Förderungszielen entweder die jährlich für Kärnten vorgesehenen Förderungsmittel zur Abwasserentsorgung entsprechend zu erhöhen oder die Sondertranchen für die Umweltförderung, welche aus den Darlehensverkäufen des ehemaligen Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds stammen, zweckgebunden Kärnten zur Erfüllung des Nachholbedarfes sowie zum Aufschließen an den Kanalisierungsgrad der übrigen Bundesländer zur Verfügung zu stellen."

*****

Herr Bundesminister! Ich glaube diese Forderung ist legitim, und ich hoffe, daß Sie diese Forderung der Freiheitlichen auch unterstützen werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Ing. Reichhold soeben vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsmäßig eingebracht, ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.


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