Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 13. Sitzung / Seite 172

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22.50

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wir diskutieren hier in Erster Lesung eine geplante Änderung der Bundesverfassung, die die Liberalen jetzt anscheinend anstreben, und wenn man sich vorweg einmal die Begründung durchliest, dann könnte man sogar aus freiheitlicher Sicht sagen, ja, die Begründung ist an und für sich plausibel.

Bei Änderungen, die unsere Verfassung, unsere Grundgesetze und unsere Grundrechte betreffen, ist es natürlich unabdingbar nötig, daß man auf die geplanten Änderungen explizit und ausführlich eingeht. Geplant ist eine Änderung des Artikels 7 unseres Bundes-Verfassungsgesetzes; diesen Artikel möchten die Liberalen ausdehnen.

Wenn ich mir anschaue, wie der derzeitige Artikel 7 lautet und ihn mit den entsprechenden Regelungen in Deutschland, und zwar mit Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, vergleiche, dann muß ich sagen, daß unser Artikel 7 Absatz 1 bereits weitaus differenzierter und umfangreicher ist – genauer, könnte man auch sagen.

Wenn man jetzt die Bundesverfassung der Schweizer Eidgenossenschaft auch zum Vergleich heranzieht – Artikel 4 Absatz 1 –, dann, muß man sagen, daß unsere derzeitige Regelung immer noch umfassend genug ist.

Die Liberalen wollen nun in den Artikel 7 Absatz 1 der Bundesverfassung, zusätzlich zur bestehenden Regelung der Gleichheit vor dem Gesetz unabhängig von Geburt, Geschlecht, Stand, Klasse, Bekenntnis, noch weitere Regelungen aufnehmen, und zwar über soziale Herkunft, Parteizugehörigkeit, sexuelle Orientierung. All das will man in den Artikel 7 Absatz 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes hineinpacken und ihn noch mit dem Zusatz der Benachteiligung oder Bevorzugung, die auszuschließen wäre, überfrachten; so sage ich es jetzt auch, ich wiederhole diesen Ausdruck meiner Vorrednerin Brinek, weil auch ich der Meinung bin, daß man damit die Bundesverfassung strapaziert. Nur durch die Formulierung, die von den Liberalen gewählt wurde – Zusatzbenachteiligung oder Bevorzugung –, würde eine zusätzliche Rechtsunsicherheit entstehen, weil es ja auch da wieder mißverständliche und unterschiedliche Auslegungen geben könnte. Weiters muß ich sagen: Die Parteizugehörigkeit hat da drinnen wirklich gar nichts zu suchen (Beifall bei den Freiheitlichen), obwohl uns Freiheitliche das ja wirklich nicht betreffen würde.

Wenn man schon darangehen würde, "Minderheitenrechte" – unter Anführungszeichen – in diese Formulierung hineinzupacken, dann wäre es mir immer noch wichtiger, die Tatsache der Behinderung von Menschen in diesen Artikel aufzunehmen – und nicht die sexuelle Orientierung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist ja wahrscheinlich auch kein Zufall, daß man erst vor kurzem, als es um die Änderung des Opferfürsorgegesetzes gegangen ist, die sexuelle Orientierung, die ja auch schon dort beantragt wurde, bewußt nicht verankert hat. Das will man jetzt in die Verfassung aufnehmen?! Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren und in mir keimt ein gewisser Verdacht auf, daß dieser ganze Antrag der Liberalen, der sich so schön als Gleichberechtigung der Frauen auslegen lassen würde, letztlich eine Alibihandlung darstellt, ein sogenannter Arbeitsnachweis gegenüber einer neuen Wählerschicht des Liberalen Forums ist. Dem könnte ich wirklich beim besten Willen nicht zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der bisherige Absatz 2 wird im Vorschlag der Liberalen wortgleich übernommen. Er wird dort zum Absatz 4. Das derzeitige Recht auf Führung von Amtstiteln sollte auf eine geschlechtsmäßige Festschreibung – Absatz 3 im Antrag – ausgedehnt werden. Es gibt bereits derzeit im Beamtendienstrecht eine Regelung, in dem die geschlechtsspezifische Bezeichnung vorgeschrieben ist. Ich glaube, daß sie – zumindest nach freiheitlichen Vorstellungen – ausreichend ist. Ganz neu wurde von den Liberalen eine Bestimmung – Absatz 2 im Antrag – geplant, wonach es sozusagen Staatsziel sein sollte, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern. Da geht es nicht um die Gleichstellung, sondern um die Förderung. Da hat uns ja auch die Bundesrepublik Deutschland etwas vorgemacht, und zwar hat man dort im Jahr 1994 den


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