Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 161

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ten wird oder abgegolten werden kann. Um die dafür notwendigen Mittel aufzubringen, dienen unter anderem die Sporttage, die Zeltfeste und anderes mehr.

Wie war es bisher? – Schon bisher haben viele dieser 12 000 oder 13 000 Sportvereine in Österreich eintägige oder zweitägige Festveranstaltungen abgehalten, manche unter Einschaltung eines Gewerbetreibenden, manche ohne Einschaltung eines Gewerbetreibenden. Und wie wird es in Zukunft aufgrund der neuen Regelung sein? – Diese Sportfeste beziehungsweise Zeltfeste werden wieder stattfinden, manche Vereine werden sich der Unterstützung der Gewerbetreibenden bedienen, und manche Vereine werden ihre Feste ohne Gewerbetreibenden abhalten. Es wird sich also – und das möchte ich hier vermitteln – im Prinzip nichts ändern! Daher wird es auch nicht zu den befürchteten Einbußen, die Kollege Peter prophezeit hat, kommen. (Abg. Mag. Peter: Ich werde Sie daran erinnern!) Es wird dazu nicht kommen, denn es wird jetzt lediglich das, was bisher schon Realität war, durch eine Gesetzesänderung legalisiert. Ich meine, daß das notwendig war und daß das gut ist! Im Sinne der im Sport Aktiven – nochmals: es sind 12 000 Sportvereine, 100 000 ehrenamtliche Funktionäre und 2 Millionen Sport Ausübende – begrüßen wir diese Novelle! (Beifall bei der SPÖ.)

20.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. (Abg. Rosemarie Bauer: Jetzt bin ich gespannt, Herr Kollege, ob Sie das in so kurzer Zeit schaffen!)

20.49

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte nicht zu den Zeltfesten reden, sondern zur Änderung des Gelegenheitsverkehrsgesetzes.

In der heutigen Berichterstattung in den österreichischen Medien wird eine klare Antwort darauf gegeben, warum das Gelegenheitsverkehrsgesetz geändert werden soll: Aufgrund der Einführung der 0,5-Promille-Grenze sind die Unfälle zunächst zurückgegangen und wurden auch weniger alkoholisierte Lenker bei Kontrollen angetroffen. Nun sind die Zahlen jedoch wieder im Ansteigen begriffen, und daher sind weitere Maßnahmen gerechtfertigt.

Nach der Vorlage sollen nun Gäste von Gastgewerbetreibenden mit Kraftfahrzeugen vom eigenen Gastgewerbebetrieb zu Aufnahmsstellen des öffentlichen Verkehrs und umgekehrt oder von oder zu ihrer Unterkunft befördert werden können. Voraussetzung dafür ist eine Konzession für das Gästewagengewerbe. (Zwischenruf des Abg. Mag. Peter. ) Kollege Peter! Mir wäre es auch lieber gewesen, wenn wir das in Form eines Nebenrechtes hätten regeln können, aber in diesem Zusammenhang gab es auch andere Probleme. Ich erinnere nur an das Problem mit der Kfz-Haftpflichtversicherung!

Warum erfolgt diese Regelung im Land? – Im Land Salzburg wurden mehrere Gastgewerbetreibende, die öffentlich einen Heimtransport angekündigt hatten, von ihren eigenen Konkurrenten und vom Taxigewerbe verfolgt. Es gab Schreiben vom Schutzverband gegen den unlauteren Wettbewerb. Daher werden alle, die die Situation auf dem Land kennen, wo es kaum öffentliche Verkehrsmittel und kaum Taxis gibt beziehungsweise wo diejenigen, die ein Taxi bestellen, bereits für die Anfahrt 200 S und mehr bezahlen müssen, diese Regelung für gerechtfertigt halten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regelung ist als sinnvolle Maßnahme zur Hebung der Verkehrssicherheit und als konkreter Beitrag im Kampf gegen Trunkenheit am Steuer zu verstehen. Jeder Unfall, der dadurch verhindert werden kann, rechtfertigt diese Regelung. Diese Regelung ist aber auch als Beitrag zur Wahrung der österreichischen Wirtshauskultur zu verstehen, als Begleitmaßnahme zur 0,5-Promille-Regelung. – Ich darf Sie daher einladen, dieser Regelung zuzustimmen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Parnigoni. Gleichfalls 2 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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