Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 133. Sitzung / Seite 214

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definitionen der einzelnen Pflegegruppen haben wir diesem Bedarf besser Rechnung getragen. Ich hoffe daher, daß das Plenum dieser Novelle die Zustimmung gibt.

Erlauben Sie mir weiters eine kurze Bemerkung zu dem Beitrag der Frau Abgeordneten Haidlmayr und ihrem Hinweis auf einen Werbefilm: Ich denke, es ist die Verpflichtung eines Ministeriums, die Betroffenen immer umfassend zu informieren und immer auf dem aktuellen Informationsstand zu halten, damit sie alle ihre Rechte in Anspruch nehmen können und damit es optimal gelingt, den Bedürfnissen Rechnung zu tragen. Ich betrachte es daher als meine Pflicht – und auch meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter –, immer wieder darauf zu achten, daß diesem Auftrag Rechnung getragen wird. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Dann geben Sie Druckschriften heraus und machen Sie keinen Film!)

Ich bekenne mich daher nicht nur zu den Informationsdiensten der Sektionen des Ministeriums, sondern auch zu diesem Film, der hervorragend gestaltet wurde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Der Berichterstatter wünscht ebenfalls kein Schlußwort.

Daher kommen wir zu den Abstimmungen, die getrennt über die einzelnen Ausschußanträge vorgenommen werden.

Zunächst stimmen wir ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1186 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen der Frau Abgeordneten Dr. Partik-Pablé auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzes und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile der Vorlage abstimmen lassen.

Zunächst gelangen wir zur getrennten Abstimmung über § 4 Abs. 2 Stufe 4 in Z 4 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies ist einstimmig beschlossen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung über § 12 Abs. 3 in Z 10 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Auch hier ersuche ich im Falle der Zustimmung um ein Zeichen. – Ich stelle fest, daß die Zustimmung einstimmig erteilt wird.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen, nachdem die zweite Lesung beendet ist, sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, dies durch ein Zeichen bekunden. – Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Als nächstes stimmen wir ab über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 1300 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.


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