Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 42

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Jetzt haben wir, glaube ich, genug über die festsitzenden Zahnersätze gesprochen, zumindest ich im Rahmen meines Debattenbeitrages. Es ist mir nur wirklich darum gegangen, die Scheindiskussion aufzumachen, daß jemand sagt: Aber die dürfen nicht mehr verlangen! Und zwar sagt das einer, von dem gar nichts verlangt werden kann, weil er gar nichts zahlt dafür, nämlich der Hauptverband.

Das, meine ich, ist der Diskussionsfehler. Deswegen war es unglücklich, daß Sie hier ein Junktim gemacht haben, daß Sie die ganze ASVG-Novelle an diesen festsitzenden Zahnersätzen angehängt haben, sozusagen eine riesige Brücke angehängt haben. Daher bin ich froh, daß dieses Junktim durchbrochen ist, und ich hoffe, es kommt in der Folge bei den Verhandlungen etwas Vernünftiges heraus.

Zur ASVG-Novelle selbst: Es ist ein Fortsetzungsroman der Werkvertragsgeschichte. Es ist jetzt einiges durchaus – das gebe ich zu – besser geworden, aber der Rechtssicherheit haben Sie in den letzten 24 Monaten keinen guten Dienst erwiesen, insbesondere dadurch nicht, daß es jetzt so viele unterschiedliche Merkblätter über das gibt, was gilt, die teilweise überholt sind, sodaß sich zum Schluß niemand mehr auskennt.

Bis zur GSVG hat sich das noch nicht herumgesprochen, was Sie machen, dort werden nämlich nach wie vor Leute, die sich als Gewerbetreibende zu erkennen geben und sich dort anmelden wollen, weggeschickt, wenn sie nicht irgendeine Bestätigung von der Bezirksverwaltungsbehörde mithaben. Die Eingabe, die jemand für das Gewerbe dort eingereicht hat mit dem Einlaufstempel drauf, genügt der GSVG nicht, obwohl der nichts anderes machen will als Beiträge zahlen, und zwar von der Mindestbeitragsgrundlage. Den schicken sie wieder weg. Wenn er dann nach ein, zwei Monaten das Gewerbe hat, dann wird ihm das natürlich rückwirkend nachverrechnet. Das ist auch okay, aber versichert war er nicht. – Also da gibt es noch einiges nachzubessern.

Vieles von dem, was Sie in der ASVG-Novelle machen, war letztlich schon Gegenstand eines Dringlichen Antrages des Liberalen Forums vom Februar 1998. Damals haben Sie es jedoch noch als unmöglich bezeichnet. Jetzt machen Sie es zum Teil selber, wenn auch nicht wirklich so, wie wir uns das vorstellen würden.

Eine letzte Bemerkung: Sie finden in der heutigen Tagesordnung unter einem Punkt, den ich Ihnen jetzt nicht benennen kann, den Antrag des Liberalen Forums zur lohnsummenabhängigen Dienstgeberbeitragsberechnung. Ich appelliere noch einmal an Sie: Es geht darum, daß die Bundesregierung aufgefordert werden soll, die Berechnungsgrundlagen vorzulegen, welche Auswirkungen die Umstellung der Dienstgeberbeiträge hätte, wenn sie von der Lohnsumme berechnet werden würde. Also ich bitte die sozialdemokratische Fraktion, aber auch die Kolleginnen und Kollegen der ÖVP, dem zuzustimmen, denn es wäre günstig, wenn wir diese Berechnungsgrundlagen hätten. Dann wißt ihr vielleicht genauer, warum ihr dagegen seid, wir wissen genauer, warum wir dafür sind, und die Sozialdemokraten wissen genauer, warum sie nicht wissen, was sie wissen. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Feurstein. – Bitte, Herr Kollege.

17.40

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Zunächst eine Feststellung: Die Sozialversicherungsgesetze, die wir heute beschließen, sind inhaltlich und auch vom Wortlaut her praktisch identisch mit dem, was uns vom Ministerrat vor mehreren Wochen als Regierungsvorlage vorgelegt worden ist. Ich betrachte diese Feststellung als ganz entscheidend, denn es mußte im Ausschuß nichts verändert werden, wie das allgemein behauptet worden ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Man könnte also sagen, viel Lärm um nichts. Ich halte es hier mit der Frau Sozialministerin – und das ist etwas anderes, als Frau Reitsamer heute in ihrer Rede gesagt hat –, denn ich stimme mit Ihnen vollkommen überein, Frau Ministerin, wenn Sie heute in einer Presse


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