Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 48

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Informationspflicht der Sozialversicherungsträger

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat eine Novellierung der entsprechenden sozialrechtlichen Bestimmungen vorzulegen, die eine Informationspflicht der Sozialversicherungsträger gegenüber den Versicherten beinhalten und die bei Nichteinhaltung dieser Informationspflicht auch rückwirkende Leistungsansprüche entstehen lassen.

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Jetzt komme ich zur Frage der Zahnkronen-Regelung. Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Diese ist und bleibt eine zahnlose Regelung, der nach wie vor der Biß fehlt und die den Biß durch die Prothese ersetzt. Das ist das Problem.

Wir konnten gestern im Debattenbeitrag des Abgeordneten Haupt hören – er hat das sehr deutlich geschildert; es wurde darüber diskutiert –, daß in den frühen fünfziger- und sechziger Jahren – Herr Abgeordneter Kier hat schon darauf hingewiesen – die Politik der Kassen primär daran orientiert war, das gesunde Gebiß durch die Prothese zu ersetzen. Man sah das Ziel der Erfüllung der zahnärztlichen Versorgung darin, dem Patienten eine Vollprothese zu verabreichen.

Ich gebe schon zu, daß sich der Anspruch teilweise – vor allem bei den Ärzten – geändert hat und natürlich diese Politik bei den Zahnärzten nicht mehr vertreten wird. Was die Kassen betrifft – wenn ich mir vorstelle, daß für jede Zahnlücke, die durch eine Prothese gefüllt wird, nach wie vor Zuschüsse in der Höhe von mehreren tausend Schilling gezahlt werden und Sie dann hier an das Rednerpult treten und sagen, man könne das beim festsitzenden Zahnersatz nicht machen –, hat sich aber offensichtlich nichts geändert. Die Regelung, die Sie in bezug auf den festsitzenden Zahnersatz vorschlagen, ist deshalb eine scheinheilige Regelung, weil es nach wie vor diese Ungleichbehandlung gibt. Es gibt eine Bevorzugung der Prothetik, die nach wie vor finanziell unterstützt wird, und zwar massiv unterstützt wird, obwohl jeder weiß – ich denke, auch die Sozialversicherungsträger wissen das –, daß die Prothese gegenüber dem lebenden Zahn, der überkront wird, keine gute Lösung ist und eigentlich nicht mehr von den Kassen als Politik verfolgt werden sollte.

Damit komme ich zu einem anderen Problem: Die Einigung, die Sie erzielt haben, ist eine Einigung – sie ist ja noch nicht vorhanden, sondern in diesem Initiativantrag nur angedacht – zwischen den Zahnärzten und den Sozialversicherungsträgern. Und jetzt sage ich Ihnen, wer sich nicht einigen konnte. Das ist eine Einigung auf Kosten der Patienten, die sich auch eine Krone um 6 000 S oder 7 000 S nicht leisten können, genauso, wie sie sich bisher eine Krone um 8 000 S oder 9 000 S nicht leisten konnten.

Das ist auch eine Einigung auf Kosten der Zahntechniker, Herr Kollege Khol, die in diese Verhandlungen ebenfalls nicht eingebunden waren, und die – nehme ich an – nun vor allem bezüglich billigem, festsitzenden Zahnersatz diejenigen sind, die benachteiligt sind, weil sie die billigsten Zahnersätze liefern müssen, aber eigentlich die Hauptarbeit beim Zahnersatz haben.

Und das ist weiters eine Einigung auf Kosten einer Gruppe, die überhaupt noch nicht angesprochen wurde, und zwar die Zahnarzthelferinnen, die durch die Kollektivvertragspolitik – teilweise durch jene der Gewerkschaften und natürlich auch der Ärztekammer, Frau Kollegin Gredler – zu denjenigen Berufsgruppen gehören, die in Österreich die geringsten Entschädigungen bekommen. (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)


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