Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 74

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diktorische und für Kinder bis zum 14. Lebensjahr zwingend schonend durchzuführende Einvernahme einschränken. Die baulichen und technischen Einrichtungen für die in diesem Zusammenhang vorzunehmenden Videovernehmungen wurden inzwischen an allen Strafgerichtshöfen geschaffen.

Mit dem heutigen Gesetzesbeschluß wird ein wichtiger Teil der bisherigen Ergebnisse der von mir eingesetzten interdisziplinären Arbeitsgruppe zur Reform des Sexualstrafrechts beschleunigt umgesetzt. Weitere Anpassungen des Sexualstrafrechts an die Grundgedanken der Teilreform von 1989, aber auch von heute stehen noch aus. Die Arbeitsgruppe wird ihre Überlegungen weiterführen und beabsichtigt, ihre abschließenden Vorschläge bis zum Jahreswechsel vorzunehmen.

Ein rascher Schritt zum Ausbau des Opferschutzes und der Opferhilfe soll aber noch im Herbst verwirklicht werden. Nach Vorliegen des Ergebnisses der Verhandlungen des Justizressorts mit dem Sozialressort beabsichtigt das Justizressort eine Novelle zum Verbrechensopfergesetz, mit der die Kosten für Psychotherapie von Opfern sexuellen Mißbrauchs in den Leistungskatalog dieses Gesetzes einbezogen werden sollen.

Was die Behandlung und Überwachung rückfallsgefährdeter Sexualtäter anlangt, so wurden im Bereich des Straf- und Maßnahmenvollzugs eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um die behandlungsbedürftigen Fälle treffsicherer zu erfassen, die Therapiekonzepte zu überprüfen und nicht zuletzt auch die Fortbildung der medizinischen Sachverständigen zu fördern und die Nachbetreuung zu verbessern, wobei es künftig auch um ein wirksameres Zusammen- und Ineinandergreifen der psychiatrischen Versorgungs- und der zivil- und strafrechtlichen Kontrollsysteme, nicht zuletzt aber auch um eine Sicherstellung der Finanzierung zuweilen aufwendiger Therapien bei bestimmten sozialen Randgruppen gehen wird – insgesamt Maßnahmen, die wir in der nächsten Zeit noch weiter vorantreiben müssen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Dr. Graf begibt sich zum Rednerpult.)

19.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Wir halten die Pro-Kontra-Regelung ein. Frau Dr. Mertel kommt vor Ihnen. 5 Minuten. – Bitte.

19.51

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Als Familiensprecherin der SPÖ möchte ich vor allem zu jenen Bestimmungen, die einen besseren Kinderschutz betreffen, Stellung nehmen.

Tatsache ist, daß die Bestimmungen zum Sozialstrafrecht außerordentlich seriös und intensiv in einer Arbeitsgruppe, die im Justizministerium eingerichtet worden ist, erarbeitet worden sind. Ich halte es in diesem Zusammenhang auch für durchaus legitim und richtig, daß trotz einer geplanten Gesamtreform des Sexualstrafrechtes für den Kinderschutz bestimmte wichtige Punkte vorgezogen und heute beschlossen werden sollen.

Ich möchte aber für meine Fraktion auch ausdrücklich festhalten, daß die Bekämpfung aller Formen des Kindesmißbrauchs und der Gewalt gegen Kinder ein wesentlicher Bestandteil unserer Politik ist. Uns ist die Sache so wichtig und ernst, daß wir zu diesem Thema, im Gegensatz zur FPÖ, kein politisches Kleingeld einfahren möchten.

Es ist für mich auch wichtig, festzustellen, daß das Strafrecht im Rahmen des Zieles, einen bestmöglichen Kinderschutz zu erzielen, eine Ebene ist, aber daß es natürlich noch andere Ebenen gibt, wo intensive Arbeit notwendig ist. Es ist uns allen bewußt, daß das Strafrecht allein nicht ausreicht.

Bezüglich des Vorwurfes, der auch im Justizausschuß gekommen ist: Es ist nichts geschehen, es geschieht nichts!, möchte ich daran erinnern, daß die Bundesregierung vor rund einem Jahr einen Katalog von Maßnahmen gegen Gewalt und sexuellen Mißbrauch von Kindern ausgearbeitet hat, unter anderem also – und das erscheint mir wichtig zu erwähnen – die Zusammenarbeit aller befaßten behördlichen und nichtbehördlichen Stellen, ein Systemkatalog, in dem alle


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