Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 137. Sitzung / Seite 85

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komme in europäischen Einrichtungen und in anderen Ländern viel herum. Da bin ich oft in der Lage, daß ich mich für eine Bestimmung des österreichischen Rechts wirklich zutiefst schäme und daß es mir leid tut, daß Mitbürger in unserem Lande dieser wirklichen Ungerechtigkeit ausgesetzt sind.

Ich hoffe, wir werden eines Tages zu einer Änderung kommen, nicht bloß im Interesse der Mitbürger, sondern im Interesse unserer eigenen Wahrhaftigkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Mag. Firlinger trinkt aus dem auf dem Rednerpult stehenden Glas. – Abg. Dr. Mertel: Prost! – Abg. Mag. Firlinger: Danke, Frau Kollegin!)

20.20

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte zunächst auf § 165 Strafrechtsänderungsgesetz Bezug nehmen, worin es meines Erachtens um eine Verschärfung der Geldwäsche-Richtlinie beziehungsweise um deren nationale Umsetzung geht.

Meine Damen und Herren! Wir Freiheitliche stehen selbstverständlich zur Geldwäsche-Richtlinie der Europäischen Union, da sie ein taugliches Rahmeninstrument zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und zur Bekämpfung der Geldwäsche ist. Wir stehen selbstverständlich auch zur nationalen Umsetzung dieser Richtlinie in der bisherigen Form.

Man kann auch über Verschärfungen diskutieren, wie es mit dem § 165 geschieht. Allerdings denke ich, meine Damen und Herren, daß das über den reinen Tatbestand der Geldwäsche weit hinausgeht und daß darin große Gefahrenmomente verankert sind. Denn hiermit wird eine Ausdehnung auf den Tatbestand des Schwarzgeldes schlechthin vorgenommen. Das ist aber meines Erachtens ein dehnbarer Begriff, Herr Bundesminister, der kein höheres Ausmaß an Rechtssicherheit, sondern meiner Ansicht nach mehr Rechtsunsicherheit zur Folge haben wird. Das kann wohl nicht der Zweck sein, wenn man ein gutes Gesetz verabschieden will.

Warum sage ich das? – Hier geht es darum, daß beispielsweise die Hehlerei-Bestimmungen ausgedehnt werden oder – sagen wir es einmal so – das Wissensvermögen von Bankangestellten einbezogen wird. Ich glaube nicht, daß wir der österreichischen Wirtschaft, dem österreichischen Bankensektor, aber auch den Banken insgesamt einen großen Gefallen erweisen, wenn damit möglicherweise Tausende Bankangestellte kriminalisiert werden, meine Damen und Herren! Das kann es wohl nicht sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Denn was wird passieren? – Nach der Regelung des § 165 werden sich jetzt einige in den Banken fürchten. Sie werden sagen: Wenn ich nicht in jeder Hinsicht hinterfrage, woher ein Sparer sein Geld genommen hat, dann riskiere ich, daß ich mit einer Haftstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe von 360 Tagessätzen bedroht bin. Herr Bundesminister! Was wird die Folge sein? – Es werden verstärkt Bankangestellte, die um ihre Unbescholtenheit fürchten, Meldung machen. Dann fängt die Vernaderung an, Herr Bundesminister! Dann kommt dies einer völligen Aushöhlung des österreichischen Bankgeheimnisses gleich, das ohnehin jetzt schon löcherig wie Schweizer Käse ist.

Herr Bundesminister! Hier wäre eine Abhilfemaßnahme dringend geboten. Ich wundere mich, daß angesichts der Diskussion um die Abschaffung der Anonymität keinerlei Bereitschaft der Regierungsparteien vorhanden ist – wenn man hier schon eine Verschärfung der Geldwäsche-Bestimmung vorsieht –, nicht auch gleichzeitig eine völlige Neuschaffung in Richtung eines strengeren Bankgeheimnisses vorzunehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das geht mir in dieser Diskussion ab, und ich halte das schlichtweg für ein großes Versäumnis.

Soviel zum § 165. – Diesem werden wir, auch wenn wir in anderen Bereichen vielfach zustimmen werden, sicherlich nicht die Zustimmung geben.


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