Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 136

in einem Arbeitsverhältnis sein können, auch für ein drittes Kind gemäß dem Modell, das Bartenstein vorgeschlagen hat, Karenzgeld bekommen werden, so ist das ein sehr wichtiger Beitrag in der finanziellen Absicherung der Familien. Es ist ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, und es ist eine Anerkennung der Leistung der Kindererziehung und ein wesentlicher Beitrag zur finanziellen Absicherung von Frauen und Kindern.

Wir haben aber auch in der Landwirtschaft einige Forderungen an diese Steuerreform 2000. So hat uns etwa Finanzminister Edlinger versprochen, die Vorsteuerpauschalierung in der Steuerreform 2000 zu regeln. Nachweislich zahlen die Bauern derzeit mehr als 1 Milliarde Schilling mehr an Mehrwertsteuer für Investitionsgüter und Betriebsmittel, als sie für ihre Produkte an Mehrwertsteuer einnehmen. Diese Mehrwertsteuer wäre in diesem Bereich an und für sich ein Druchlaufposten, wir empfehlen aber jenen Bauern, welche größere Investitionen tätigen, zur Regelbesteuerung überzugehen, damit sie die Mehrwertsteuer sozusagen gerecht abrechnen können.

Das hat aber keinen Sinn, weil damit nur Mehrarbeit sowohl in der Landwirtschaft als auch in den Finanzministerien verbunden ist. Angesichts dessen, daß 200 000 Bauern monatlich Umsatzsteuererklärungen abgeben müßten und die auch kontrolliert werden sollten, hat das sicher keinen Sinn. Eine Pauschalierung wäre wesentlich vernünftiger, allerdings muß diese Pauschalierung gerecht sein.

Wir erwarten aber auch, daß die Neufestsetzung der landwirtschaftlichen Einheitswerte sehr wohl auf Ertragswertbasis erfolgt, und wir erwarten natürlich auch, daß die Einkommensteuerpauschalierung, wie sie sich in der Landwirtschaft bewährt hat, auch in Zukunft aufrechterhalten bleibt.

Ich glaube, daß wir in diesem Bereich im Rahmen der Steuerreform 2000 ab dem Jahre 2000 für die leistungsfähige Mittelschicht, aber auch für die einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten einige Akzente setzen können. (Beifall bei der ÖVP.)

17.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhacker. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.15

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Kollege Feurstein – er ist nicht mehr im Haus (Abg. Murauer: O ja, er ist schon im Haus!) – hat sich mannhaft an dieses Rednerpult gestellt und gesagt: Eine Einheitswerterhöhung, Einheitswert nach dem Verkehrswert kommt für uns nicht in Frage!

Herr Kollege Feurstein kennt offensichtlich das Bewertungsgesetz nicht. Der Einheitswert – und das geht auch aus einer Anfragebeantwortung durch Finanzminister Edlinger hervor – hat sich nach dem Verkehrswert zu richten. Denn wenn nun die Einheitswerte an die Verkehrswerte angepaßt werden, dann bedarf es keines Gesetzesbeschlusses. Dieses Damoklesschwert schwebt über allen österreichischen Bürgern. – Das zum ersten.

Herr Staatssekretär! Sie sehen mich enttäuscht ob Ihrer Beantwortung dieser Dringlichen Anfrage. Ich habe mir gedacht: Gut, heute kommt einmal nicht der Herr Finanzminister, denn dessen Antworten kennen wir bereits auswendig. Aber auch Sie, Herr Staatssekretär, haben sich hinter der Steuerreformkommission versteckt, Sie haben von Kommissionen, die Sie einsetzen, von Studien, die Sie erstellen lassen, erzählt. Immer geht es in den Äußerungen darum, für die Zukunft etwas vorzubereiten, aber es gibt keine Umsetzung.

Sie, Herr Staatssekretär, haben auch eine vom Inhalt her an sich sehr gute Aussage getätigt: Sie wollen von einem Ordnungsstaat zu einem Dienstleistungsstaat kommen. In Ordnung! Nur, das sind Schlagworte, die Fakten sehen anders aus.

Verstehen Sie unter einem Dienstleistungsstaat das Schließen von kleinen Finanzämtern? Verstehen Sie unter Dienstleistungsstaat das Schließen von Bezirksgerichten? Sehen Sie die


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