Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 139. Sitzung / 163

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die der Vorlage auch in dritter Lesung zustimmen, ein diesbezügliches Zeichen geben. – Ich stelle fest: Die Vorlage ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

In diesem Zusammenhang gelangen wir nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aumayr betreffend Umsetzung erfolgreicher Volksbegehren.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entschließungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992 abgeändert wird, samt Titel und Eingang in 1396 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haidlmayr und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und sodann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Der vorliegende Entwurf enthält wieder Bestimmungen gemäß Artikel 26 Abs. 6 Bundes-Verfassungsgesetz, das heißt, die Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Abgeordneten und eine Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen ist erforderlich.

Ich stelle zunächst die Anwesenheit dieses Quorums fest.

Wir kommen nunmehr zum Abänderungsantrag der Abgeordneten Haidlmayr und Genossen, der sich auf Artikel I Ziffer 6 bezieht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Abänderungsantrag ist abgelehnt worden.

Daher stimmen wir nun ab über Artikel I Ziffer 6 in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Bestimmung in der Fassung des Ausschußberichtes zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist mit Mehrheit angenommen.

Wir stimmen nun ab über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile dieses Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich darf im Falle der Zustimmung um ein Zeichen bitten. – Ich stelle fest: Annahme mit Mehrheit, und zwar mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit.

Damit haben wir die zweite Lesung abgeschlossen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir stimmen nunmehr ab über die dem Ausschußbericht in 1396 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dieser Entschließung zustimmen, um ein Zeichen. – Dies wurde mehrheitlich angenommen. (E 138.)


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