Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 142. Sitzung / 201

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Barmüller und weiterer Abgeordneter auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Klärung aller Umstände im Zusammenhang mit dem Unfall im Bergwerk Lassing sowie zur Überprüfung aller österreichischen Bergbehörden hinsichtlich der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Pflichten in den letzten zehn Jahren.

Der Antrag ist schriftlich verteilt worden und bedarf daher keiner Verlesung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Barmüller und weiterer Abgeordneter auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 Abs. 1 GOG zur Klärung aller Umstände im Zusammenhang mit dem Unfall im Bergwerk Lassing sowie zur Überprüfung aller österreichischen Bergbehörden hinsichtlich der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht in den letzten zehn Jahren

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Zur Klärung aller Umstände im Zusammenhang mit dem Unfall im Bergwerk Lassing sowie zur Überprüfung aller österreichischen Bergbehörden hinsichtlich der ordnungsgemäßen Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflicht in den letzten zehn Jahren wird ein Untersuchungsausschuß gemäß § 33 Abs. 1 GOG eingesetzt.

Die Zusammensetzung des Ausschusses lautet: 6 SPÖ, 5 ÖVP, 4 FPÖ, 1 Liberales Forum, 1 Grüne.

Gegenstand der Untersuchung:

1. Überprüfung des Niveaus der Sicherheitsstandards in österreichischen Bergwerken sowie Vergleich mit dem Stand der Technik in anderen EU- und OECD-Ländern;

2. Klärung aller Umstände, die zum ersten Wasser- und Schlammeinbruch am 17. Juli 1998 um 11:45 Uhr und zur Verschüttung des Bergmannes Georg Hainzl geführt oder auch nur beigetragen haben;

3. Überprüfung aller Umstände, die zur Verschüttung von zehn weiteren Bergleuten am 17. Juli 1998 um zirka 22 Uhr geführt haben;

4. Überprüfung aller Maßnahmen im Zusammenhang mit den Rettungsversuchen ab dem Schlamm- und Wassereinbruch am 17. Juli 1998 um zirka 22 Uhr;

5. Überprüfung aller österreichischen Berghauptmannschaften und der Obersten Bergbehörde im Hinblick auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung ihrer Aufsichts- und Kontrollpflichten in den letzten zehn Jahren;

6. Prüfung der Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten hinsichtlich der Festlegung der neuesten Sicherheitsstandards in österreichischen Bergwerken."

 

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Es ist eine Debatte beantragt worden, und diese wird nunmehr stattfinden.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte.

21.37

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir heute im Anschluß an die Erklärung des Herrn Justizministers auch eine Ab


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