Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 145. Sitzung / 103

Da auch dieser Entwurf, nämlich betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1997 geändert wird, eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich das verfassungsmäßig erforderliche Anwesenheitsquorum fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen wollen und sich zu diesem Behufe auf ihre Plätze begeben mögen, ein entsprechendes Zeichen zu geben. – Ich stelle fest, daß dieser Entwurf mehrheitlich angenommen worden ist.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt mehrheitlich.

Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Ferner gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1411 der Beilagen.

Da auch dieser Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Energielenkungsgesetz 1982 geändert wird, eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich geschäftsordnungsgemäß das von der Verfassung vorgesehene Anwesenheitsquorum fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht, wie ich ausdrücklich feststelle, mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit. Der Entwurf ist daher angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch dies geschieht mehrheitlich, und zwar mit der von der Verfassung vorgesehenen Zweidrittelmehrheit. Der Entwurf ist damit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1410 der Beilagen.

Da auch dieser Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Erdöl-Bevorratungs- und
Meldegesetz 1982 geändert wird, eine Verfassungsbestimmung enthält, stelle ich das verfassungsmäßig vorgesehene Präsenzquorum fest.

Ich bitte nun jene Damen und Herren, die dem Entwurf die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht mit der von der Verfassung vorgesehenen Zweidrittelmehrheit.

Der Entwurf ist damit in zweiter Lesung angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls mit der von der Verfassung vorgesehenen Zweidrittelmehrheit.

Der Entwurf ist daher in dritter Lesung angenommen.

Damit ist das Abstimmungsverfahren beendet. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)


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