Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 59

es gibt ja auch Gründe, die die Motivation der Beteiligten fördern sollen –, sind in diesem Fall, Kollege Puttinger, auszuschließen, und es müßte eigentlich durch uns, durch das Parlament, gewährleistbar sein, daß Kinder keine Kosten zu tragen haben, nicht einen Schilling, und natürlich auch nicht ihre Eltern.

Es geht nur um diese Ausnahme für die Kinder, und deshalb bringe ich den Entschließungsantrag, den wir im Ausschuß schon behandelt haben und der von den Regierungsparteien leider – in diesem Fall würde ich sagen: sehr ignorant – abgelehnt worden ist, auch diesem Plenum zur Kenntnis. Dieser Antrag lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Verbrechensopfergesetz, eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1472 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Verbrechensopfergesetz geändert wird (1484 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Vorschlag zu unterbreiten, der eine Regelung vorschlägt, die sicherstellt, daß bei Kindern in jedem Fall die gesamten anfallenden Kosten übernommen werden.

Des weiteren werden Verhandlungen mit dem Berufsverband" – der Psychotherapeuten natürlich – "aufgenommen, die eine Festtarifvereinbarung zum Ziel haben."

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Meine Damen und Herren! Das kostet de facto nichts, aber es wäre ein deutliches Signal, daß, unbeschadet der Tatsache, ob hier überhaupt noch Selbstbehalte übrigbleiben, bei Kindern eine klare Regelung getroffen wird, die zumindest für Kinder sicherstellt: Sie soll es nicht treffen.

Und dem zweiten Teil des Antrages betreffend die Festtarifvereinbarung mit dem Hauptverband hat Kollege Guggenberger durch Nicken ohnehin schon seine Zustimmung gegeben.

Ich möchte natürlich nicht nur zum Verbrechensopfergesetz sprechen, sondern ganz kurz auch noch die anderen Materien ansprechen. Die Grünen waren ja eine der Fraktionen, die sehr vehement, Frau Bundesministerin, beim ArbeitnehmerInnenschutzgesetz dafür waren, immer gefordert haben: Schneller muß es gehen! Wir sind säumig mit der Umsetzung! Und ich wiederhole: Wir sind nach wie vor extrem säumig mit der Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes, dann nämlich, wenn es um den öffentlichen Dienst geht.

Jetzt haben wir im Ausschuß mit Freude vernommen: Da bewegt sich ein Gesetz auf das Parlament zu. Irgendwann Anfang nächsten Jahres soll es auch dieses Parlament ereilen und hier annähernd – annähernd! – gleiche Bedingungen für den öffentlichen Dienst schaffen. Nicht gleiche, annähernd gleiche, wurde uns versprochen, und ich weiß, es werden keine gleichen Bedingungen werden. Damit haben wir auch in Zukunft ein Problem, und wir werden es auch entsprechend thematisieren.

Aber zu diesem Teil des ArbeitnehmerInnenschutzes, der die Klein- und Kleinstbetriebe betrifft, nur einige Anmerkungen. Das ist leider keine Umsetzung ausstehender Regelungen für Klein- und Kleinstbetriebe, wie wir sie uns gewünscht hätten. Erstens dauert es nach diesen langen Fristen, die Sie als Mehrheit diesem Gesetz schon gegeben haben, weitere zwei bis drei Jahre, bis alle Klein- und Kleinstbetriebe (Bundesministerin Hostasch: Das stimmt ja nicht!) – o ja, es ist so, Frau Bundesministerin – begangen worden sind. Denn es sind ja eine Menge von Klein- und Kleinstbetrieben, die begangen werden müssen, erstbegangen werden müssen. Zwei bis drei Jahre verzögert sich also auch nach Inkrafttreten dieser Bestimmungen für manche noch das Begehen dieser Betriebe.


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