Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 137

Der Herr Bundesminister hat angekündigt, daß es eine ausführliche und auch sehr offene Debatte über die Wünsche der Exekutive im Zusammenhang mit dem Sicherheitspolizeigesetz geben wird, und ich begrüße das sehr. Ich bin überzeugt davon, daß es Verbesserungen geben wird, daß einerseits die Möglichkeit bestehen wird, die Exekutive mit jenen Mitteln auszustatten, die sie braucht, aber andererseits durch ganz klare Abgrenzungen klargestellt werden wird, wofür diese Rechte bestehen sollen und wo welche Mittel eingesetzt werden dürfen, und auch eine klare Kontrolle darüber erfolgen wird, in welchen Bereichen es zu keiner Weitergabe kommen darf.

Es ist die Aufgabe des Staates, die Menschen vor Kriminalität zu schützen. Ich halte das für eine wichtige Aufgabe, und ich bin dagegen, daß diese Funktion des Staates, nämlich die Sicherheit zu gewährleisten, von privaten Unternehmen übernommen wird, denn das wäre etwas, was sich nur einige wenige Privilegierte leisten könnten. Es muß daher darum gehen, daß wirklich jeder Mensch in unserem Land ein höchstmögliches Maß an Sicherheit hat. Daß zu dieser Sicherheit auch die Wahrung der Menschenrechte gehört, das ist mir sehr wichtig, und ich bin überzeugt davon, daß es uns gelingen wird, hier eine vernünftige Basis zu finden. (Beifall bei der SPÖ.)

16.52

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger. – Bitte.

16.52

Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit zwei Grundsatzfragen beschäftigen, die in diesem Zusammenhang auftreten.

Frage eins: Wie weit kann man wirklich in einem Rechtsstaat gehen, um auf der einen Seite der Kriminalität vorzubeugen und auf der anderen Seite möglichst schonend mit allen Rechten der Staatsbürger umzugehen? Ich glaube, auch heute haben wir hier in der Diskussion gesehen, daß sehr stark schwarzweiß gemalt wird und nicht die Farben in ihrer Vielfalt erkannt werden. Das möchte ich vor allem an die Adresse der grünen und der liberalen Fraktion in diesem Haus richten. Man darf nicht nur so tun, meine Damen und Herren, als würde die Allmacht der Sicherheitsbehörden gegen den ohnmächtigen Staatsbürger, der von der Willkür der anderen abhängig ist, im Zentrum stehen, sondern man muß auch sehen, daß heute sehr viele Bürger in Österreich von der organisierten Kriminalität betroffen sind. Ich darf Ihnen dazu auch aus meiner Sicht Erfahrungsbeispiele bringen.

Wenn Sie heute im urbanen Umfeld von Wien wohnen und erfahren, wie dort organisiert und professionell vorbereitet Häuser ausgeräumt werden, eines nach dem anderen, wie stark die Eigentumskriminalität steigt und wie diese gestohlenen Güter über die grüne Grenze außer Landes gebracht werden, dann gibt das schon Anlaß zu Besorgnis. Auf der anderen Seite merken Sie gerade in den Grenzgebieten, auch in der Nähe von Wien, wie organisiert Schlepperbanden Illegale nach Österreich bringen. Es darf doch keine Frage des Geldes sein, ob man in ein Land wie Österreich kommen kann, weil man sich eine Schlepperbande leisten kann oder nicht. Da hat die organisierte Kriminalität Erscheinungsformen erreicht, denen man begegnen muß, und zwar mit der vollen Härte des Gesetzes! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte auch den Herrn Bundesminister in diesem Zusammenhang nicht aus der Verantwortung entlassen. Herr Bundesminister! Auch Sie erkennen manchmal nicht oder wollen vielleicht nicht erkennen, daß die Sensibilität, die in der Vollziehung angebracht ist, bei Ihren Herren in der Exekutive nicht immer an erster Stelle steht. Denn sehr vertrauenerweckend war es nicht, daß zwei Beamte aus Ihrem Haus, aus dem Bundesministerium für Inneres, offensichtlich gegen Entgelt sensible Daten an andere verkauft haben. Auch das kann man nicht zur Kenntnis nehmen, sondern muß es ebenfalls mit Härte verfolgen, und man muß auch mit Instrumenten arbeiten, die so etwas in Zukunft verhindern. Diesbezüglich sind mir Ihre Vorschläge – das darf ich ehrlich sagen – doch ein bißchen zu wenig.

Ich glaube nicht, daß es genügt, Einzelfälle zu verfolgen. Da bedarf es nicht nur einer Innenrevision, wie das heute schon mein Kollege Kiss ausgeführt hat, sondern schon bei der Auswahl der Mitarbeiter, die mit solch sensiblen Daten arbeiten, bedarf es einer ganz spezifischen Vor


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