Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / 131

dazu beigetragen haben, daß es zu dieser Experimentierklausel gekommen ist. Beide haben das wirklich positiv unterstützt.

Meine Damen und Herren! Wie Sie sich denken können, sind ja, wenn solche Neuerungen eingefordert werden, vorerst einmal Skepsis und ein beharrendes Element in den Strukturen gegeben. Es war also notwendig, in dem einen oder anderen Ministerium Überzeugungsarbeit zu leisten.

Ich bin sehr froh darüber, daß es diese – befristete – Experimentierklausel gibt. Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Couleur haben dazu ja bereits ausführlich gesprochen. Daher möchte ich nur noch sagen: Die Ziele dieser Experimentierklausel sind klar erkennbar. Es soll höhere Produktivität bei geringeren Kosten erreicht und gleichzeitig auch die Motivation der Mitarbeiter und die Beeinflußbarkeit des Systems durch diese Mitarbeiter erhöht werden – etwas, was wir ja auch aus anderen Bereichen des Wirtschaftslebens kennen.

Die Einbringung von Experten, die außerhalb des kameralistischen Systems und der Beamtenschaft in diesem Reformprozeß agieren, ist, wie ich meine, ein sehr wichtiger und interessanter Ansatz bei dieser ganzen Sache. Ich möchte betonen, daß in jenen Bereichen, die diese Experimentierklausel in den nächsten Jahren anwenden werden – es gibt bereits genug Interessenten –, sehr selektiv und daher wahrscheinlich im Gesetz nicht klarer definierbar vorzugehen sein wird, wobei aufgrund der unterschiedlichen Erwartungshaltungen und Ziele in den einzelnen Bereichen sehr sensibel vorgegangen werden muß. Das heißt, es sind klare, aber unterschiedliche Projektziele zu erreichen.

Als Beispiel in diesem Zusammenhang nenne ich etwa die Richter. Da ist wahrscheinlich anders vorzugehen als etwa beim Finanzamt oder der Wirtschaftsuni Wien. Ich meine, daß jedenfalls sehr klare und sehr differenzierte Projektziele gegeben sein müssen, daß die begleitende Kontrolle eine interessante und sehr kreative Phase in diesem Prozeß darstellen wird und daß die Einheiten an sich überschaubarer sein werden und auch so angelegt sein sollen.

Der Zeitraum der Befristung, die definierten Zeiträume und die Ziele, die man auf dem Weg dorthin sozusagen abhaken will, sind meiner Ansicht nach in diesem Gesetzeswerk klar erkennbar. Daß Anreize für Mitarbeiter geschaffen werden müssen, ist, wie ich meine, ebenfalls klar.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu den Ausführungen des Kollegen Kier sagen, der den Antrag Haselsteiner wieder in Erinnerung gerufen und gemeint hat, daß er mit unserem Verhalten in dieser Angelegenheit nicht zufrieden ist. – Wir haben auch in unserer Fraktion sehr ausführlich über diesen Antrag gesprochen, weil ja eine gewisse Sympathie unsererseits für dessen Ziele durchaus nicht abzustreiten ist. Allerdings ist es notwendig, noch genauer darüber zu diskutieren, denn wir müssen bedenken, daß wir, wenn wir diesen Ansatz wählen, ein ministerienunabhängiges Kostenstellen- und Kostenartensystem entwickeln werden müssen. Ich denke, daß gerade Herr Staatssekretär Ruttenstorfer diesbezüglich sehr wohl Überlegungen anstellen wird.

In Summe: Ich bin sehr froh darüber, daß dieser Antrag heute beschlossen werden wird und daß er auch von einigen Fraktionen, die nicht zu den regierenden Parteien gehören, mitgetragen werden wird! – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.16

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Nußbaumer. Selbstgewählte Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

17.16

Abgeordneter Ing. Wolfgang Nußbaumer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Natürlich, Herr Gartlehner, gibt es Positives daran, aber natürlich auch sehr viel zu kritisieren. Ich wollte heute an sich an anderer Stelle auf die Situation hinweisen, daß Regierungsvorlagen, noch bevor sie überhaupt zur Behandlung in den Ausschuß kommen, durch Anträge von Abgeordneten der Regierungsparteien zur Änderung empfohlen werden. Beim Bundeshaushaltsgesetz ist dieser Vorgang sogar erweitert worden.


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