Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 45

Wir haben uns auch überlegt, wie man vor allem die Menschen in diesem Bereich schützen kann. Dabei geht es nicht darum, Betriebe zu verbieten, sondern es geht darum, daß man in geordneter Form mit den Anrainern und mit den Menschen, die um solche Betriebe herum leben, spricht. So ist es für uns ganz wichtig gewesen, daß es eine Abbauverbotszone um Gebiete gibt, die zum Beispiel Wohngebiete sind, die Bauhoffnungsgebiete sind, Gebiete, in denen sich Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderspielplätze befinden. Es sind in diesen Gebieten Maßnahmen zu setzen, die die Menschen dort vor der Umweltbelastung, die dadurch entsteht, beschützen.

Gleichzeitig haben wir innerhalb dieser 300-Meter-Schutzzone aber auch Möglichkeiten geschaffen, daß alle Betriebe, die in diesem 300-Meter-Bereich derzeit arbeiten, weiterarbeiten können. Wir haben auch die Möglichkeit eröffnet, daß die Unternehmer in diesen Gebieten ihren Betrieb erweitern können, aber nicht zur Gemeinde hin, sondern von der Gemeinde weg oder parallel zum Gemeindegebiet, und das auch ohne Zustimmung der Gemeinde.

Wir haben auch andere Abbauverbotsgebiete, aber da ohne Schutzzonen eingezogen, nämlich in jenen Bereichen, wo die Länder das betreffende Gebiet zum Naturschutzgebiet erklärten, wo Gebiete zu Nationalparks, Naturparks, Ruhegebieten, Wald- und Wiesengürteln – um Wien zum Beispiel – erklärt wurden. Dort soll ebenfalls in einer geordneten Form zwar Bergbau betrieben werden können, aber nur dann, wenn die Länder das auch wollen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben auch in dieses neue, moderne Gesetz hineingenommen, daß über den Abtransport ein Konzept seitens der Betriebe mit den Gemeinden zu vereinbaren ist, nämlich deshalb, weil nicht der Betrieb selbst oft das Problem ist, sondern die vielen beladenen und leeren Lkws, die durch die Gegend fahren und Tausende Tonnen von Schotter und anderem Material abtransportieren müssen. Es ist also notwendig, daß man darüber sehr wohl auch ein gemeinsames Konzept mit Gemeinde und Betrieb erstellt.

Es geht uns überhaupt, in der ganzen Linie bei diesem Gesetz nur immer wieder darum, daß die Betriebe mit den Gemeinden – wie in anderen Bereichen auch, wie in der Gewerbeordnung auch –, mit den Anrainern, mit den Bürgern, die dort leben, vorgehen und nicht gegen jemanden vorgehen können.

Wir haben in dieses Gesetz auch den Gedanken einer Interessenabwägung aufgenommen, und zwar ist abzuwägen, welche Interessen in einer Region überwiegen: eher einen Wirtschaftsbetrieb wie Schotter- oder Lockergesteinsabbau zu betreiben oder andere für die Region wichtige wirtschaftliche Tätigkeiten zu befürworten, zum Beispiel den Fremdenverkehr in den Vordergrund zu rücken.

Sehr geehrte Frau Kollegin Tichy-Schreder! Weil Sie vorhin gemeint haben, daß ein kleiner Bereich, ein kleines Segment zu diskutieren vergessen wurde, nämlich kleine Natursteinbetriebe, darf ich Ihnen sagen, wir haben uns auch darüber den Kopf zerbrochen. Es ist so, daß auch so kleine Natursteinwerke, die innerhalb der 100-Meter-Schutzzone liegen, wo der Abbau nicht mehr gestattet sein soll, überleben können. Sie haben die Möglichkeit, erstens von ihren Ressourcen noch etliche Jahre zu leben – ich habe mit solchen Betrieben gesprochen, sie haben mir auch geschrieben – und zweitens auf Untertagbetrieb umzustellen. Es ist für sie gar kein Problem, Marmor oder schönes Gestein aus dem Berg herauszuholen. Untertagbetrieb ist von der Regelung mit der 100-Meter-Verbotszone ausgenommen. So können auch diese handwerklichen Betriebe überleben und arbeiten. Damit sind sie auch einverstanden. (Abg. Dr. Fekter: Nach Lassing trauen Sie sich zu sagen, man soll unter Tag arbeiten! Das ist ungeheuerlich!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich verstehe Ihre Emotion, Frau Kollegin Fekter. (Abg. Dr. Fekter: Als Lösung Untertagbetrieb anzubieten, das trauen Sie sich nach Lassing?!) Ich würde an Ihrer Stelle vielleicht auch solche Emotionen haben. Ich glaube aber, daß es nicht notwendig ist, bei einem Sachthema Emotionen so auszuspielen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn Sie schon Lassing erwähnen, Frau Kollegin, dann habe ich Ihnen mitzuteilen, daß der gesamte Arbeitnehmerschutz im Ober- und Untertagbergbau nunmehr bei den Arbeitsinspektoraten angesiedelt ist. Das war eine Forderung von den Sozialdemokraten. Arbeitnehmerschutz


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