Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / 60

man hat Verständnis dafür, und die kurzen Transportwege sind außerdem von Vorteil –, aber dann, wenn er mit dem Hausbau fertig ist, will er seine Ruhe haben. Dann stört auch die Eisenbahn, dann stört die positive Aufschließungsstraße, dann stört der Betrieb. Niemand mehr will dann etwas davon wissen, selbst vor seinen Nachbarn will man bereits Ruhe haben! So wird es aber nicht laufen können, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Eder.)

Daher sage ich ausdrücklich, daß aufgrund dieses neuen Gesetzes, dieser neuen Möglichkeiten die Raumordnung ernst zu nehmen ist. Raumordnung bedeutet nämlich, Ordnung zu schaffen und nicht überall alles zu ermöglichen. Dazu wird es sicher in so mancher Region noch eines Umdenkprozesses bedürfen, und es wird ein bißchen mehr Verantwortungsgefühl notwendig sein.

Ich danke ganz besonders unserem Bundesminister Farnleitner, der mit dieser von ihm eingebrachten Vorlage, die dann in gemeinsamer Arbeit zu dem nun vorliegenden neuen Gesetz geführt hat, einen mutigen, einen verantwortungsvollen Schritt, einen Schritt in Richtung mehr Demokratie gesetzt hat, der Anrainern und Gemeinden eine Chance für mehr Mitgestaltung bietet. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.02

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Öllinger. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

12.03

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur einige kurze Anmerkungen. Herr Bundesminister, ich hätte mir Ihre Anwesenheit eigentlich schon bei der Debatte über das ILO-Abkommen in der letzten Plenarsitzung gewünscht, da dort Punkte angesprochen worden sind, die in bezug auf die heute zu verhandelnde Materie nicht uninteressant sind, nämlich bezüglich des Arbeitnehmerschutzes, der erst bei der Debatte beziehungsweise im Ausschuß implementiert worden ist, allerdings in einem Verfahren, das ich etwas merkwürdig finde. Das richtet sich vor allem an die Adresse der sozialdemokratischen Kolleginnen und Kollegen.

Sosehr wir darin übereinstimmen, daß die Arbeitsinspektion jetzt auch die Aufsicht über den Arbeitnehmerschutz in den Bergbetrieben hat, so sehr finde ich es bedenklich, daß die sozialdemokratische Fraktion die Verankerung des Arbeitnehmerschutzes offensichtlich nur dadurch erreichen konnte, daß sie dafür Anrainerrechte eingetauscht hat. (Zwischenruf des Abg. Marizzi.) – Meine Damen und Herren! Herr Kollege Marizzi! Das ist tatsächlich ein Problem! (Abg. Tichy-Schreder: Überhaupt nicht!)

Angesichts des Umstandes, daß bestimmte notwendige Änderungen im Arbeitnehmerschutz – und damit bin ich wieder beim ILO-Übereinkommen – zwar von diesem Parlament sozusagen als Absichtserklärung, als "letter of intent", mit der Ratifizierung beschlossen, aber noch lange nicht umgesetzt worden sind, stellt sich die Frage, ob diese Ratifikation beziehungsweise auch die nun dem Arbeitsinspektorat übertragene Oberaufsicht für den Arbeitnehmerschutz in jenen Bereichen, in denen es notwendigerweise etwas zu verbessern gibt und eine Arbeitsinspektion tatsächlich ein Fortschritt wäre, auch einen inhaltlichen Fortschritt bedeutet. Ich betone nochmals: Dieses Verfahren, daß bestimmte Bereiche aus diesem Gesetz ausgenommen und auch den Anrainerrechten entzogen wurden, damit abzutauschen, daß eine etwas bessere Aufsicht der Arbeitsinspektion verankert wird, halte ich für ein Problem.

Die Änderung in § 175 beispielsweise ist auf eine Anregung der Grünen zurückzuführen. Es ist Ihnen offensichtlich in all den Jahren nicht aufgefallen, daß das ASVG in dieser Frage dem Berggesetz, den entsprechenden Bestimmungen des Berggesetzes, grundlegend widersprochen hat. Im ASVG war vorgesehen, daß die Behörden, die Arbeitnehmervertretungen beziehungsweise die Unfallversicherungen ohne Anmeldung in die Bergbaubetriebe hinein dürfen, laut Berggesetz war das ausgeschlossen.

Meine Damen und Herren! Es ist zwar ein Fortschritt, wenn das jetzt ermöglicht wird, aber gleichzeitig ein Zeichen von äußerst schlechter Gesetzgebung in den letzten Jahren sowie ein


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