Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 42

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten hat gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung der heutigen Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage 5344/J der Abgeordneten Dr. Kostelka und Genossen an den Herrn Bundeskanzler betreffend Österreichs EU-Präsidentschaft und den Europäischen Rat vom 11. und 12. Dezember 1998 in Wien dringlich zu behandeln.

Nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung wird diese dringliche Behandlung um 15 Uhr begonnen werden.

Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich mit, daß Herr Abgeordneter Wabl beantragt hat, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 723/A (E) betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung eine Frist bis zum 19. Jänner 1999 zu setzen.

Es liegt in diesem Zusammenhang nach § 43 der Geschäftsordnung das Verlangen von fünf Abgeordneten vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzuführen.

Da wir soeben festgelegt haben, daß es um 15 Uhr zur Behandlung einer Dringlichen Anfrage kommen wird, wird die kurze Debatte im Anschluß an die Debatte zur Dringlichen Anfrage stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Debatte.

Einwendungen gegen die Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zur Tagesordnung selbst liegt mir einerseits ein Antrag der Abgeordneten Mag. Stadler und Genossen auf Absetzung des Punktes 3 der heutigen Tagesordnung sowie ein Verlagen vor, über diesen Einwendungsantrag eine Debatte durchzuführen.

Andererseits liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol auf Ergänzung der heutigen Tagesordnung vor, nämlich einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt 4 in die heutige Tagesordnung aufzunehmen. Zu diesem Abänderungsantrag Dr. Kostelka, Dr. Khol liegt kein Verlangen auf Debatte vor.

Wie ich soeben mitgeteilt habe, hat also Herr Abgeordneter Mag. Stadler schriftlich Einwendungen gegen die ausgegebene Tagesordnung erhoben, und zwar Einwendungen betreffend Punkt 3 der Tagesordnung, dessen Absetzung beantragt wird. Wenn diesen Einwendungen nicht beigetreten wird, hat der Nationalrat darüber zu befinden.

In der gemäß § 50 der Geschäftsordnung stattfindenden Debatte beschränke ich – wie immer in solchen Fällen – die Redezeit auf 5 Minuten und die Zahl der Redner pro Klub auf maximal drei.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Stadler. – Bitte sehr.

11.29

Abgeordneter Mag. Johann Ewald Stadler (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Sie haben vollkommen richtig vorgetragen, daß die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol heute die Ergänzung der Tagesordnung verlangen, und zwar um einen Punkt, der im Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt 3 diskutiert werden soll.

Wir Freiheitlichen haben verlangt, daß betreffend Vorlagen zum Rundfunkgesetz, die jetzt ergänzt werden sollen, ein Unterausschuß des Verfassungsausschusses eingerichtet werden soll, um diese Dinge eingehend zu beraten. – Dazu gab es keine Zustimmung!


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