Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 154. Sitzung / 138

Meine Damen und Herren! Bevor wir zum nächsten Punkt kommen, möchte ich Sie um Disziplin ersuchen. Es war heute Vormittag schon so laut. Es bürgert sich offensichtlich die Gewohnheit ein, daß während der Abstimmung lautstarke Auseinandersetzungen stattfinden. Ich kann nicht einmal die Abstimmung durchführen. Ich bitte, in Zukunft wenigstens hier mit der entsprechenden Disziplin und Stille anwesend zu sein! (Abg. Dr. Graf: Das ist immer die ÖVP!)

Kurze Debatte über Fristsetzungsantrag

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu einer kurzen Debatte über den Antrag des Abgeordneten Wabl, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 723/A (E) betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber dem Bundesminister für Landesverteidigung eine Frist bis 19. Jänner 1999 zu setzen.

Die Abstimmung über diesen Fristsetzungsantrag wird nach der Debatte, die wir jetzt beginnen, stattfinden.

Ich rufe Ihnen die Bestimmungen der Geschäftsordnung über die Redeordnung in Erinnerung: Der Erstredner hat zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten, alle anderen Abgeordneten haben eine Redezeit von 5 Minuten.

Stellungnahmen der Mitglieder der Bundesregierung sowie der Staatssekretäre sollen gleichfalls dieses Zeitlimit nicht überschreiten.

Ich erteile jetzt als erstem Redner Herrn Abgeordneten Wabl zur Begründung das Wort. Herr Abgeordneter, Sie haben 10 Minuten Redezeit. – Bitte.

18.07

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Grünen haben im Zusammenhang mit der Verletzung der Bundesverfassung, im Zusammenhang mit den Verhaltensweisen des Bundesministers für Landesverteidigung bei seinem zielstrebigen Vorgehen in Richtung NATO-Beitritt, im Zusammenhang mit seinen oftmals gemachten Äußerungen, die eindeutig nicht mehr auf dem Boden der österreichischen Bundesverfassung stehen, einen Mißtrauensantrag gegen den Bundesminister für Landesverteidigung eingebracht.

Dieser Mißtrauensantrag liegt vor und wurde zugewiesen, aber wird von Ihnen nicht verhandelt. Es ist nicht nur so, daß der Außenminister und der Herr Bundeskanzler die Diskussion darüber verweigern, sondern es ist auch so, daß dieses Haus nicht bereit ist, über Anträge der Opposition zu diskutieren und sie dann abzulehnen. (Abg. Mag. Schweitzer – ein Plakat in die Höhe haltend –: Andreas!)

Herr Bundesminister Fasslabend hat gestern im Fernsehen versucht, den Ball in Richtung Caspar Einem zu spielen und daraus eine Koalitionsfrage zu machen, um die Verteidigungslinie sozusagen dichtzumachen.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie sich mit § 5 Kriegsmaterialgesetz auseinandergesetzt haben, dann werden Sie der grünen Fraktion recht geben, daß es höchst an der Zeit ist, diesen Mißtrauensantrag zu behandeln und diesem Hause zur Beschlußfassung vorzulegen.

Meine Damen und Herren! In Österreich ist es möglich, seitens der Bundesregierung mittels eines einfachen Sachverhalts ein Gesetz zu mißachten, zu übertreten. – Sachverhalt: Man hat im Verteidigungsministerium 40 000 Gewehre, schafft in der Mitte von Österreich einen Briefkasten, verkauft de facto an einen Schweizer, behauptet aber, der Briefkasten hat mit mir das Geschäft vollzogen, und setzt dann § 5 Kriegsmaterialgesetz, also die stärkste Passage, nämlich daß ein Export nur über Zustimmung der Bundesregierung stattfinden kann, außer Kraft und übertritt diese Bestimmung.

Meine Damen und Herren! Es gibt auch eine andere Variante des Bundesministers für Landesverteidigung: Man schaffe in der Mitte von Österreich eine Lagerhalle, mache einen Kaufvertrag mit einem Rüstungshändler, mit einem Waffendealer aus einem anderen Land – aus der


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