Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 156

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entwurf ist mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zur dritten Lesung dieses Entwurfes.

Wer in dritter Lesung dafür ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

3. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1430 der Beilagen): Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999 (1577 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu Punkt 3 der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich erteile als erster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Pittermann das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

17.55

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! "Blut ist ein ganz besonderer Saft", heißt es bei Goethe. Blut ist medizinisch gesehen ein Organ, bestehend aus korpuskulären und flüssigen Anteilen. Die Übertragung von Blut kann Leben retten, aber auch Leben gefährden. Wirtschaftlich gesehen ist Blut ein gutes Geschäft.

Die Entdeckung der Blutgruppen durch Landsteiner zu Beginn dieses Jahrhunderts, die Möglichkeit der Konservierung von Blut und Blutprodukten sowie das Wissen um die Wirkungsweise der Blutbestandteile machten eine immer breitere Anwendung möglich. Es würde hier den Rahmen sprengen, einen genauen Überblick über alle Fortschritte und Rückschläge der Transfusionsmedizin zu geben, doch ohne diese Leistungen im Transfusionsbereich wären viele Errungenschaften der modernen Medizin nicht möglich.

Bis vor 25 Jahren war die Gefahr einer Hepatitis-B-Übertragung eine eminente. Als diese Infektionsgefahr fast gebannt war, erfuhren wir Anfang der achtziger Jahre von einer neuen Infektion, einer großen Gefahr der HIV-Infektion, die anfangs sehr unterschätzt wurde. Etwas später konnte dann als infektiöses Agens der Non-A-Non-B-Hepatitis das Hepatitis-C-Virus entdeckt werden. Ab den fünfziger Jahren zeigte die Industrie großes Interesse an der Herstellung von Plasmaprodukten, die ein sehr einträgliches Geschäft zu werden versprachen. Auf die Spender wurde wenig Rücksicht genommen. Dies führte zu spendenbedingten schweren Gesundheitsschäden. Eine Kausalität mit manchen Todesfällen wurde vermutet, sodaß in weiterer Folge ein Plasmapheresegesetz beschlossen werden mußte. Dieses jetzt zu beschließende Blutsicherheitsgesetz ist daher von eminenter Wichtigkeit für den Schutz von gesunden Spendern und Empfängern der Produkte.

Mein besonderer Dank für diese Regierungsvorlage gilt vor allen den Bundesministerinnen Hostasch und Krammer sowie Herrn Ministerialrat Dr. Kurz und allen MitarbeiterInnen seiner Abteilung, die ständig einen zähen und unermüdlichen Kampf um die Qualität des Transfusionswesens führen. (Beifall bei der SPÖ.) Diese haben die vorliegende Regierungsvorlage trotz großer Widerstände ermöglicht.

In den letzten Jahren werden Blutbanken und -depots von Ministerialbeamten regelmäßig begangen und überprüft. Exakte Aufzeichnungen müssen geführt werden, um jedes verabreichte Blutprodukt rückverfolgen zu können. Das Ministerium veranstaltet in regelmäßigen Abständen Schulungen für Blutdepotleiter und arbeitet konsequent mit den führenden Transfusionsmedizinern Österreichs zusammen, um entsprechend dem medizinischen Fortschritt rasch Verbesserungen durchsetzen zu können.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite