Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 163

wand, wenn er Blut spendet. Also gibt es die Möglichkeit, daß beide Geld bekommen. Aber gemäß EU-Richtlinie darf kein Geld dafür bezahlt werden. Das sollte man auch in Österreich bedenken und daher Plasmaspender nicht mehr mit Geld dafür entschädigen, daß sie Plasma spenden.

Ich habe zwei selbständige Entschließungsanträge eingebracht. Der eine betrifft vor allem die Empfänger von Blut. Konkret geht es, wie ich schon erwähnt habe, um einen Entschädigungsfonds für im Zusammenhang mit Blut und Blutprodukten geschädigte Personen. Der andere Antrag, den ich eingebracht habe, betrifft die Spender, denn auch die Spender sind beim Blutspenden gefährdet und können unter Umständen ein Virus bekommen, das sie ein Leben lang begleitet und unter Umständen auch sehr schwer belastet. Deshalb soll es auch zu einem Abschluß einer Versicherung kommen, denn nur wenn Blutspender und Blutempfänger entsprechend geschützt sind, sehe ich keine Gefahr, daß in Zukunft nicht genug Blut in Österreich vorhanden ist, und dann sehe ich auch keine Gefahr oder nur eine geringe Gefahr, daß das Blut, das gespendet wird, nicht die entsprechende Qualität aufweist, sodaß ein Empfänger wirklich keine Angst mehr zu haben braucht, wenn er in die Situation gerät, Fremdblut zu benötigen.

Frau Ministerin! Meine beiden Anträge werden sich sicherlich im Ausschuß wiederfinden, denn ich glaube, wir sollten uns wirklich etwas überlegen, um den Schutz zu gewährleisten. Ansonsten ja zu diesem Blutsicherheitsgesetz, weil es ein Stück Fortschritt ist im Interesse aller, und ich meine, das sollen wir uns von einem Gesetz nur wünschen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

18.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.28

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Blutsicherheitsgesetz 1999 soll nun das Plasmapheresegesetz 1975 sowie die entsprechende Verordnung ablösen. Warum wir Sozialdemokraten so für dieses Gesetz eintreten, wurde bereits von meiner Fraktionskollegin Pittermann hinreichend klargestellt. Ich möchte die Redezeit dazu nutzen, um auf die Argumente der Opposition einzugehen.

Kritisiert wurde beispielsweise die Vollziehung durch die Bezirksverwaltungsbehörde, und bei der Tätigkeit der Amtsärzte wurde von fehlender Qualifikation gesprochen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vollziehung des Plasmapheresegesetzes ist jetzt bereits Aufgabe der Bezirksverwaltungsbehörde, und nun sind, wie wir wissen – das haben wir im Ausschuß erfahren –, seitens des Ministeriums zusätzliche Fortbildungsveranstaltungen für Amtsärzte geplant.

Aber folgendes darf man auch nicht übersehen: Es gibt bereits eine eindeutige Regelung im Allgemeinen Verfahrensgesetz. Danach ist laut § 52 die Behörde verpflichtet, nichtbehördliche Sachverständige dem Verfahren beizuziehen, wenn der Amtssachverständige nicht in der Lage ist, Sachverhalte entsprechend zu beurteilen.

Einen weiteren Kritikpunkt hat Kollegin Haidlmayr angesprochen. Sie hat gemeint, für Plasmaspenden werde etwas bezahlt und das sei nicht EU-Richtlinien-konform. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Dazu eine Klarstellung: Zulässig ist auch nach dieser EU-Richtlinie eine angemessene Abgeltung der Unkosten. Eine Gewinnerzielung ist allerdings nicht zulässig. Und in diesem Gesetz ist nichts anderes geregelt als eine Abgeltung der Unkosten.

Nächster Kritikpunkt: Die Datenschutzbestimmungen wurden kritisiert, insbesondere hinsichtlich der Dokumentation von Spendern wie Nichtspendern. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für eine Weltfremdheit gegenüber den bisherigen Geschädigten, diese Dokumentationsvorschriften und die vorgegebene Datenerfassung zu kritisieren und in Frage zu stellen. Gerade diese Dokumentation ist absolut notwendig, um eine nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft lückenlose Nachvollziehbarkeit der Transfusionskette sicherzustellen,


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