Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 165

uns eine dokumentierte Kontrolle der Strukturen der einzelnen Prozesse und der Personalqualität, die sich durch die Neuentwicklung ständig in Bewegung befinden. Wir haben daher im Gesundheitsausschuß wie auch andere Oppositionsfraktionen bereits gefordert, daß der Vorstand und der ärztliche Leiter einer Blutspendeeinrichtung ein für diese Aufgaben qualifizierter Facharzt sein muß. Und wir sind im Gesundheitsausschuß auch zu einer Fünfparteieneinigung bezüglich dieses Themas gekommen.

Aber wenn wir nun einen qualifizierten Facharzt als Vorstand dieser Einrichtungen haben, so kann der Arzt, der diesen Facharzt kontrolliert beziehungsweise diese Einheit kontrolliert, ja nicht minder qualifiziert sein als der zu kontrollierende Arzt, eben ein Amtsarzt. Es ist auch unsinnig, Amtsärzte nachzuschulen, wenn es doch ohnehin ausgebildete Spezialisten auf diesem Gebiet gibt. Ich bringe daher – ähnlich wie meine Kollegin vom Liberalen Forum – einen Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Pumberger und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1430 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes, 1577 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

§ 18 Abs. 1 lautet:

"§ 18 (1) Die Überwachung der Einhaltung der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes obliegt den örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden unter Beiziehung eines Amtsarztes. Dieser hat im Bedarfsfall einen einschlägigen Facharzt beizuziehen, der nachweislich in keiner wirtschaftlichen Beziehung zur zu prüfenden Einrichtung stehen darf. Bei mobilen Blutspendeeinrichtungen richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach dem jeweiligen Ort der Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen."

*****

Meine Damen und Herren! Ein weiteres Qualitätskriterium, das in diesem Gesetz nicht beachtet wurde, ist der internationale Handel mit Blut und Blutprodukten. Sie erinnern sich sicherlich an den vor kurzem stattgehabten Vorfall in Oberösterreich, wo verseuchte beziehungsweise unreine Blutprodukte in den Handel gelangt sind. Ich bringe daher, um die Qualität wirklich garantieren zu können, folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Pumberger betreffend ausländische Blutkonserven und Blutprodukte – Patientensicherheit

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht,

auf der Basis der Entschließung des Rates über eine Strategie für die Sicherheit von Blut und die Selbstversorgung mit Blut in der Europäischen Gemeinschaft die Durchsetzung höherer Qualitätsstandards in den EU-Mitgliedsländern, assoziierten Ländern und Beitrittswerbern zu beschleunigen,

bei den anstehenden WTO-Verhandlungen die Probleme des internationalen Handels mit Blut und Blutprodukten zu thematisieren und höhere Qualitätsstandards zur Bedingung zu machen."

*****


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite