Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 16. Sitzung / Seite 73

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhacker. – Bitte.

14.35

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich bedaure, daß der Herr Bundesminister für Finanzen nicht mehr anwesend ist, weil er mich direkt angesprochen hat und ich ihm gerne antworten möchte.

Ich darf hier feststellen, daß wir Freiheitliche die Aufforderung des Herrn Bundeskanzlers und des Herrn Finanzministers ernst genommen haben, konstruktiv an diesem Strukturanpassungsgesetz mitzuarbeiten. Ich habe mir daher im Finanzausschuß beziehungsweise im Budgetausschuß erlaubt, entsprechend fundierte Anträge einzubringen, und habe den Herrn Finanzminister gebeten, dazu auch Stellung zu nehmen.

Er hat es nicht der Mühe wert gefunden, diese unsere Anträge entsprechend zu behandeln. Auf meine nachstoßende Frage hat er mir erklärt: Wenn ich seine Meinung zu diesen Anträgen, zu diesen Materien wissen will, so möge ich doch in der Regierungsvorlage nachschauen. – Wen, meine Damen und Herren, wundert es dann noch, daß derartige Besprechungen, derartige Verhandlungen in den Ausschüssen vorzeitig enden? Das ist eine klare Desavouierung des Parlaments und der Abgeordneten! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Auch hat der Herr Bundesminister wieder einmal versucht, das Märchen, die klassenkämpferischen Töne im Zusammenhang mit der Mindestkörperschaftsteuer hervorzuholen. Er hat gemeint, die GesmbHs wurden in der Vergangenheit teilweise mißbraucht.

Herr Bundesminister – vielleicht kann man es ihm ausrichten –, hier müßte man schon ein wenig in die Tiefe gehen; so einfach kann man es sich nicht machen. Es gibt verschiedene GesmbHs. Da gibt es die "berühmten" HoldingGesmbHs, deren Gewinne, die sie von den Tochtergesellschaften bekommen, steuerfrei sind, sonst würde es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dann gibt es eine Vielzahl von GeschäftsführungsGesmbHs, die keine operative Tätigkeit ausüben, sondern nur die Geschäftsführung – etwa einer Kommanditgesellschaft – betreiben und von dieser Gesellschaft nur die Kosten der Geschäftsführung vergütet bekommen. Auch diese zahlen keine Körperschaftsteuer. Dafür zahlen die Kommanditgesellschaften und ihre Gesellschafter entsprechende Einkommensteuer.

Da gibt es aber auch eine Vielzahl von kleinen, operativ tätigen GesmbHs, die froh darüber sein müssen, wenn sie das Arbeitseinkommen der Beschäftigten erwirtschaften können, die keine Gewinne erzielen und daher auch keine Körperschaftsteuer entrichten. Und dann gibt es als letzte Gruppe noch eine Vielzahl an ruhenden GesmbHs, die natürlich auch keine Körperschaftsteuer zahlen.

Nun kommen der Herr Finanzminister und die Abgeordneten der Regierungsparteien und verlangen von den GesmbHs 50 000 S jährlich an Mindestkörperschaftsteuer, was schlußendlich nichts anderes bedeutet, als daß all jene GesmbHs spätestens in fünf Jahren durch den Staat in den Konkurs getrieben werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist die klare Finanzpolitik eines Professor Nowotny, der ein besonderer "Spezialist" im Steuerrecht ist, der nach wie vor der Meinung nachhängt, daß die Reform der Unternehmensbesteuerung der letzten Jahre den Unternehmen 15 Milliarden Schilling gebracht hat, wie in einer Pseudostudie der Arbeiterkammer errechnet wurde. – Völlig falsch, Herr Kollege! (Abg. Dr. Nowotny : Fakten!) Das sind keine Fakten. Der Fachsenat der Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat errechnet, daß es maximal 4 Milliarden sind.

Aber es gibt ja noch einen Beweis dafür, Herr Professor Nowotny, wie sehr Sie "firm" sind in bezug auf das Steuerrecht. Sie haben in einer klassischen Unternehmerbeschimpfung die Importeure beschuldigt, anläßlich des Wegfalls der Einfuhrumsatzsteuer 12 Milliarden Schilling nicht an den Konsumenten weitergegeben zu haben. – Stehen Sie noch zu dieser Meinung? (Abg. Dr. Nowotny : Das ist völlig richtig! Entschuldigen Sie bitte, aber der Staat hat 12 Milliarden weniger eingenommen!)


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