Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 210

macht einmal mehr eine gewisse Doppelzüngigkeit der Frauenpolitik offenkundig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Im Ausschuß hat die Frau Ministerin angekündigt, daß es nach der Eröffnung des Büros der Gleichbehandlungsanwaltschaft in Innsbruck in Zukunft auch eines in Kärnten geben soll, obwohl gerade dort bisher die wenigsten Beschwerdefälle aufgetreten sind. (Ruf bei der ÖVP: Das kann man sich nur wünschen!) Man hat das damit begründet, daß die Frauen aus Kärnten so lange Anfahrtszeiten nach Wien haben und daß das den Frauen eben nicht wirklich zumutbar sei.

Nun, auch wir Freiheitlichen glauben, daß insgesamt eine Regionalisierung sinnvoll wäre. Aber gerade diese Tatsache und diese Begründung durch die Frau Bundesministerin macht mir Mut, wieder einmal einen freiheitlichen Antrag einzubringen. Denn es ist aus unserer Sicht nicht einzusehen, daß man jetzt in jedem Bundesland eine Gleichbehandlungsanwaltschaft aufbaut (Abg. Dr. Mertel: Nur in Kärnten! Glauben Sie mir: Nur in Kärnten!), neue Strukturen, neue Organisationen schafft, die ja auch wieder einer gewissen Ideologie und einer gewissen Reichshälfte zuzuordnen sind. Warum wehrt sich die ÖVP – bei der SPÖ ist es klar, bei den Grünen und Liberalen auch – wirklich so dagegen, zumindest einmal zu überprüfen, ob man diese Sache nicht in die Hände von Rechtsanwältinnen geben könnte, um den Frauen die Anfahrtswege zu ersparen?

Ich bringe daher nachfolgenden Entschließungsantrag zu unserer Art der Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft wieder ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen betreffend Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, zu überprüfen, welche bereits flächendeckend im gesamten Bundesgebiet bestehenden Institutionen mit den Agenden der Gleichbehandlungsanwaltschaft betraut werden können und des weiteren einen Kostenvergleich zwischen diesen sich anbietenden Alternativvarianten und den erst einzurichtenden Gleichbehandlungsanwaltschaften vorzunehmen."

*****

Ich glaube, einer Überprüfung dieser Sache dürfte wohl wirklich nichts entgegenstehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

23.27

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich eingangs zu dem Entschließungsantrag von Kollegin Haller Stellung nehmen. Wir haben diese Diskussion schon mehrmals geführt, und ich sehe eigentlich keinen Grund, von unserem Standpunkt abzugehen.

Die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft bewährt sich, das zeigt das Beispiel Innsbruck. Es ist einfach notwendig, daß in solchen Fällen Personen tätig werden, die auch


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