Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 161. Sitzung / 230

Frau Abgeordnete, dieser Wortmeldung kann ich leider nicht stattgeben, weil die Blockredezeit für Ihren Klub verbraucht ist. (Demonstrativer Beifall des Abg. Jung.)

Es ist jetzt niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 979/A dem Gleichbehandlungsausschuß zu.

24. Punkt

Erste Lesung des Antrages 980/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 1997 geändert wird

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 24. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich erteile als erstem Redner Herrn Abgeordnetem Dr. Kier das Wort. – Bitte.

0.51

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Der Antrag unserer Fraktion zielt darauf ab, das Finanzausgleichsgesetz schon per 31. Dezember 1999 auslaufen zu lassen. Wir halten das deswegen für notwendig, weil jedwede Steuerreform, wie auch immer sie ausfallen möge, auch wenn wir im Zweifelsfall (Abg. Schieder: Da sehen Sie, wie Sex in der Werbung alles überdeckt!) mit dem, was sich abzeichnet, nicht zufrieden sein werden, wie immer sie auch ausfallen möge, voraussetzt, daß wir die Länder mit in die Gesamtdiskussion einbeziehen können. Das ist nur dann möglich, wenn der Finanzausgleich zum 31. Dezember 1999 und nicht erst zum 31. Dezember 2000 ausläuft.

Ich hoffe, daß diese sehr trockene Angelegenheit noch die notwendige Aufmerksamkeit finden wird, und ich würde mich freuen, wenn wir möglichst bald im Finanzausschuß die Beratungen zu diesem Antrag aufnehmen könnten. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

0.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist als nächste Frau Abgeordnete Anna Huber. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

0.52

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Kier! Der laufende Finanzausgleich – er beinhaltet im übrigen nicht nur den Finanzausgleich, sondern auch die Wohnbauförderungs- und Krankenanstaltenfinanzierung – ist ein Vertrag zwischen den Finanzausgleichspartnern. Da es sich auch um einen Konsens zwischen diesen Partnern handelt, werden Sie wohl zugeben, daß der Staat diesen Vertrag oder einen Teil dieses Vertrages nicht einseitig aufkündigen kann. Das heißt, es müßte über die Verkürzung der Laufzeit selbstverständlich mit allen anderen Finanzausgleichspartnern verhandelt werden. Wir wissen ganz genau, daß die Bereitschaft der Länder und Gemeinden dazu nicht allzu ausgeprägt ist. Das heißt, ohne Gegenleistung würde so etwas nicht abgehen. (Abg. Wurmitzer: Ein bißchen mehr darf es für die Gemeinden schon werden!)

Was die Kritik in Ihrem Antrag an der fehlenden inneren Logik im Finanzausgleich betrifft, möchte ich folgendes anmerken: Der Finanzausgleich ist eine Summe von sehr vielen und oft schwierigen Verhandlungen. Es sind Kompromisse, die erzielt werden, da auf die unterschiedlichsten Interessen Bedacht genommen werden muß.

Auch wenn die eine oder andere Bestimmung bei rechtstheoretischer Betrachtung vielleicht anderweitig geregelt werden könnte, spiegelt dieses Ergebnis den politischen Willen aller Beteiligten in einem demokratischen Prozeß wieder. Aus diesen Gründen wird die sozialdemokratische Fraktion diesem Antrag nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.54


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