Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 187

und Mißbrauch reden und entsprechende Übereinkommen zur Beschlußfassung vorliegen, dann geschieht das natürlich vor dem Hintergrund der Entwicklung in der EU, die vorige Woche im Rücktritt der Kommission gegipfelt hat.

Ich bin überhaupt nicht sarkastisch und schon gar nicht EU-feindlich, wenn ich behaupte, daß die vorliegenden Übereinkommen indirekt ausdrücken, daß der Bericht, der zum Rücktritt der Kommission geführt hat, nur Hinweise auf das gibt, was in einem so großen und schwer überschaubaren Verwaltungsbetrieb passieren kann.

Aber, meine Damen und Herren, all jenen, die komplexe Systeme gerne einfach wegsimplifizieren und differenzierte Strukturen wegleugnen wollen, möchte ich gleich den Wind aus den Segeln der Zustimmung nehmen. Weder die Abschaffung der EU, noch die Abschaffung der Kommission sind die Lösung. (Abg. Dr. Maitz: Die Abschaffung der Frau Cresson!) Ich halte diese dauernden Rufe nach Abschaffung, nach Wegmachen überhaupt für Signale einer fragwürdigen Problemlösungsstrategie. Abschaffen ist sehr oft eine schwache Lösung und oft ist es gar keine.

Gerade angesichts der weltweiten Vernetzung wirtschaftlicher Interessen und Unternehmungen kann die Abschaffung großer politischer und verwaltungstechnischer Netze keine sinnvolle Lösung sein, zumindest keine Lösung im Interesse der Demokratie und im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Wer die Europäische Gemeinschaft als politisches und wirtschaftliches Netzwerk ansieht und bewertet, der erkennt, der muß erkennen, daß ihre strukturellen Probleme nicht durch Zerschlagung der Strukturen gelöst werden, sondern durch akkordierte Normen, durch strukturelle Kontrolle und durch überprüfbare Kontrollmechanismen.

Eine Normenübereinkunft wird eben beispielsweise mit dem vorliegenden Abkommen getroffen. Zwischen den nationalen Rechtsordnungen soll somit eine Kompatibilität hergestellt werden, die sicherstellen soll, daß Straftaten zu Lasten der Gemeinschaft, bei denen mehrere Mitgliedstaaten involviert sind, besser verfolgt werden können.

Meine Damen und Herren! Aus den erkannten Fehlern und Schwächen müssen und werden auch Konsequenzen gezogen werden. Die politischen Kontrollmechanismen müssen verbessert und differenzierter werden, die Rechte der Abgeordneten müssen erweitert und die Verwaltung muß in ihren Aufgaben entsprechend, das heißt eben besser ausgestattet werden.

Der heute hier eingebrachte Entschließungsantrag zielt in diese Richtung. Mißstände im Netzwerk sind nicht durch die Auflösung des Netzes, sondern durch eine bessere Knüpfung der Maschen, durch besseres Material, durch Schutzeinrichtungen und durch aufmerksame Nutzerinnen und Nutzer reduzierbar.

Die vorliegenden Übereinkommen begrüßt meine Fraktion als eine solche Schutzeinrichtung, die für das Funktionieren des Netzwerkes notwendig ist. (Beifall bei der SPÖ.)

19.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Es liegen dazu keine Wortmeldungen mehr vor. Die Debatte ist damit geschlossen.

Es wird auch kein Schlußwort vom Berichterstatter gewünscht.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte, die Plätze einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir über jeden Ausschußantrag getrennt ab.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluß des vorliegenden Vertragswerkes in 1553 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

So Sie diese erteilen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Die Genehmigung ist stimmeneinhellig erteilt.


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