Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 181

nicht auf die Grünen losgehe –, die meinen: Je mehr Verfahren es gibt, umso größer ist die Chance, Einspruch einzulegen und ein Verfahren zu verhindern. – Das ist jedoch nicht der Sinn der UVP und soll er auch nicht werden!

Tatsache ist, daß nur fünf Projekte zum Abschluß zu bringen waren. Es stellte sich in der Vergangenheit heraus, daß die Qualität der UVP an den Laufmetern von Sachverständigengutachten gemessen wurde: je größer die Kiste mit Sachverständigengutachten, umso besser; das ist aber dann natürlich auch umso teurer. Das ist nicht der Sinn der Sache und soll es auch in Zukunft nicht sein.

In Deutschland verhielt es sich ähnlich. Auch dort wurde die UVP-Richtlinie der Europäischen Union nicht umgesetzt. Heute wendet Deutschland sie eins zu eins an und lebt auch damit.

In der zukünftigen Entwicklung wird ein Umweltbetriebsanlagenrecht oder ein sonstiges Betriebsanlagenrecht, zu dem ich mich bekenne, notwendig sein und auch kommen. Ich erwarte mir davon, daß man wieder zu seriösen Prüfungen zurückkehrt. Das Konstruieren und Auf-den-Tisch-Legen von Projekten muß erlaubt sein und muß – wie auch der Herr Bundesminister heute erwähnt hat – eine Chance auf eine seriöse Prüfung haben, auch wenn es ein Projekt betreffend eine sechste Donaubrücke oder betreffend Donau- oder Elbekanal ist.

Meine Damen – Herren sind keine anwesend – von den Grünen! Ich glaube, es ist der falsche Weg, wenn man glaubt, solche Projekte, die man prüfen will, als Kriegserklärung an die Grünbewegung deklarieren zu müssen, wie es Frau Glawischnig und Frau Lichtenberger gemacht haben. Das ist nicht der Sinn der UVP! (Beifall bei der SPÖ.)

20.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Hofmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Minister! Hohes Haus! Der Bericht zum UVP-Gesetz liegt vor. Es wurde bereits angesprochen, daß fünf Verfahren in vier Jahren – mit Stichtag im November – abgewickelt wurden. Ein Grund dafür ist, wie Kollege Kopf gesagt hat, die möglicherweise große Scheu der Unternehmen – das ist nichts Böses, du schaust so kritisch! – und der Wirtschaft vor dieser Umweltverträglichkeitsprüfung. Das mag ein Grund sein.

Der andere Grund ist sicherlich darin zu finden, daß es eine Übergangsfrist von immerhin einem halben Jahr gegeben hat und in dieser Zeit sehr viele Projekte eingereicht wurden, damit sie nicht nach dem UVP-Gesetz abgehandelt werden müssen, und zwar möglicherweise auch aus dieser Unsicherheit heraus. Und es ist festzustellen, daß jene Projekte, die in dieser Übergangsfrist eingereicht wurden, mit sehr viel Nachsicht behandelt wurden.

Es wurde auch – auch das ist festzuhalten – eine Zerstückelung von größeren, gleichsam UVP-pflichtigen Projekten vorgenommen. Das heißt: Straßenbauprojekte und – wie ich hörte – auch die Bahn waren davon betroffen. Nun gibt es aufgrund der Umsetzung praktische Erfahrungswerte, die dazu geführt haben, daß es eine neue EU-Richtlinie gibt und wir aufgefordert sind, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Stichtag dafür war der 14. März 1999; dieser ist bereits verstrichen. Dieser Stichtag ist in Ihrem Bericht angeführt, Herr Bundesminister.

Es gibt kein nationales Gesetz in diesem Zusammenhang, das dieser EU-Richtlinie widerspricht, und daraus sehe ich ein Problem erwachsen. Es werden jetzt nämlich Antragsteller zwangsläufig unsicher sein, und zwar deswegen, weil die geänderten Schwellenwerte, die es im neuen UVP-Gesetz dann geben wird, auch sie möglicherweise nachträglich betreffen werden. Das heißt: Die Bundesregierung hat dafür gesorgt, daß diese Unsicherheit aufgetreten ist. Das Nichtzustandekommen des "UVP-Gesetzes neu" wird immer wieder damit begründet, daß eine Verfahrenskonzentration und ein einheitliches Anlagenrecht erwünscht sind. – One-Stop-Shop. (Zwischenruf des Abg. Haigermoser.)


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