Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 165. Sitzung / 29

gen tätig zu werden. Dazu brauchen wir keine Amtsparteien, dazu brauchen wir keine Sozialpartnerschaft. Das funktioniert in allen entwickelten westlichen Demokratien – leider nicht in Österreich! – sehr, sehr gut.

Herr Bundesminister! Wir Liberalen haben Ihnen klar gesagt, wohin die Reise geht. Wir haben klar gesagt, daß der Bundeskartellanwalt das zentrale Thema ist. Nur auf diese Weise können Sie das Wettbewerbsrecht in Österreich neu gestalten.

Viele wirtschaftliche Benchmarkings stellen fest: Je weniger Staat, desto mehr Wachstum. Je mehr Freiheit, desto mehr Wohlstand. – Ein klares Bekenntnis zur Deregulierung, die aber nur dann zu mehr Wettbewerb und damit zu besseren Leistungen für die Verbraucher führt, wenn sie auf funktionierenden Märkten stattfindet. Wir in Österreich sind wirklich noch in den frühen Morgenstunden eines Wettbewerbsrechtes, und ich hoffe, daß diese Bundesregierung – nicht mehr in dieser Periode, denn die Vorlage betreffend das Kartellrecht ist ungenügend – und ihre Nachfolgerin Österreich im Wettbewerbsrecht dorthin bringt, daß die KonsumentInnen einen Vorteil davon haben, was freie, gut funktionierende Märkte ihnen zu bieten haben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Thema der Aktuellen Stunde hat sich Herr Bundesminister zu Wort gemeldet. Die Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister.

10.18

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Präsident! Hohes Haus! Bei der grundsätzlichen Analyse von Markt und Wettbewerb kann ich mit dem Herrn Abgeordneten Peter keinen Disput führen, da wir die gleiche Auffassung haben. Sie haben nur in einigen Punkten danebengezielt, Herr Abgeordneter.

Ich bin für das Kartellgesetz in Österreich nicht zuständig, werde mir aber erlauben, hier einiges zu diesem Thema zu sagen.

Sie haben etwa die Banken angezogen. Die Banken hatten erst eine EU-Hausdurchsuchung, und wer sich da noch traut, Absprachen durchzuführen, müßte wirklich grob fahrlässig handeln.

Auch was den Benzinpreis angeht, werde ich noch auf einige Dinge eingehen.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wenn man in Österreich über Wettbewerbspolitik spricht, muß man auch eines bedenken – und erlauben Sie mir nur einige Bemerkungen zur Geschichte der Rolle des Wettbewerbs in Österreich –: Die österreichische Wiederaufbaugeschichte, die wirtschaftliche Erfolgsgeschichte dieses Landes entstand aus der Mangelsituation der Nachkriegszeit. Damals hat das traditionelle Rezept der Wettbewerbspolitik gelautet: Wenn du einen Mangel feststellst, eine Knappheit feststellst, mache eine Marktregulierung, regle Produktion und Preise, und dann wird es zu einer Überfülle an Produkten und Dienstleistungen kommen. – Das war die Strategie und die Philosophie, die bis in die siebziger Jahre in diesem Land dominiert hat.

Hohes Haus! Jetzt sind wir mit einer völlig anderen Situation konfrontiert. Heute ist die Situation des Wettbewerbs in Österreich von vier strategischen Komponenten bestimmt. Die erste Komponente ist, begonnen in den fünfziger Jahren, aber verstärkt durch die Integration, der Freihandel. Mehr Sektoren der österreichischen Wirtschaft denn je zählen nun zum offenen Sektor. Ein unbestrittenes Beispiel: Als wir uns der EU annäherten, hatten wir einen offenen Sektor von etwa 30 Prozent des Bruttoinlandsproduktes. Seit dem EU-Beitritt und seit der zwischenzeitig eingetretenen Liberalisierung – das sagen auch die Damen und Herren in den Wirtschaftsforschungsinstituten – haben wir zu etwa 60 bis 70 Prozent des BIP einen offenen Sektor, aber wir haben noch einen Block an Schutz. Ich werde darauf noch kurz zu sprechen kommen.

Der zweite Determinierungsfaktor: Ein Land, das aus der Geschichte mit so vielen dichten Regulierungen in die postmoderne Industrie- und Dienstleistungsgesellschaft eingetreten ist, hat


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