Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 169. Sitzung / 157

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Apfelbeck, Mag. Schweitzer und Kollegen betreffend Kontrolle von Spendenorganisationen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, innerhalb von sechs Monaten den Entwurf gesetzlicher Regelungen vorzulegen, mit dem

die hohe Spendenbereitschaft der Österreicherinnen und Österreicher

und das Vertrauen in die widmungsgemäße und optimale Verwendung der Spenden und der öffentlichen Förderungen

dadurch sichergestellt wird, daß das Sammeln von Spenden an eine

zwingende Prüfung der Zuverlässigkeit der in diesem Bereich tätigen Organisationen und Personen und eine

zwingende Kontrolle der Gebarung und der Verwendung der Mittel durch diesen Rechnungshof

gebunden wird.

*****

Wenn Sie es ehrlich meinen, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, dann stimmen Sie diesem Antrag zu. Das sind Sie den Wählern schuldig! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steindl. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.17

Abgeordneter Mag. Franz Steindl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Der vom Parlament eingesetzte Unterausschuß des Rechnungshofausschusses hat sich sehr wohl sehr intensiv mit den Förderfragen des Bundes bezüglich der Projekte von World Vision auseinandergesetzt. (Abg. Öllinger: Er hat nicht einmal die Berichte gelesen!) Es haben acht Sitzungen stattgefunden, es wurden 16 Auskunftspersonen geladen, darunter hochrangige Persönlichkeiten: der Rechnungshofpräsident (Abg. Böhacker: Der Rest war Schweigen und Mauern!), ranghohe Persönlichkeiten der zuständigen Ministerien, dazu auch Frau Staatssekretärin Ferrero-Waldner oder Herr Staatssekretär Wittmann.

Es gab Berichte, es gab Stellungnahmen des Verfassungsdienstes, 12 oder mehr schriftliche parlamentarische Anfragen und sogar eine Anfragebesprechung hier im Hohen Haus. Ich meine, daß wir ausführlich Gelegenheit gehabt haben, die Vorwürfe genau zu untersuchen. (Abg. Öllinger: Das glaubst du doch selbst nicht!)

Es gibt zwei Schlußfolgerungen. Schlußfolgerung Nummer eins: Es gibt keinen Hinweis, auch keinen einzigen kleinen Hinweis (Abg. Öllinger: Viele Hinweise!), daß öffentliche Gelder des Bundes veruntreut worden wären. Schlußfolgerung Nummer zwei: Es konnte daher kein finanzieller Schaden für den Bund entstehen. – Das sind die Schlußfolgerungen der Beratungen des Ständigen Unterausschusses. (Beifall bei der ÖVP.)

Zur Aufgabe des Ständigen Unterausschusses betreffend Prüftätigkeit: Die Aufgabe war, die ordnungsgemäße Verwendung der öffentlichen Förderungsmittel des Bundes zu untersuchen. (Abg. Dr. Khol: Das ist der Punkt! Nicht, ob das Projekt sinnvoll oder nicht ist!) Es ist ganz klar,


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