Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 227

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Schon bei dem Psychologen- und Psychotherapeutengesetz fängt es an. Gehen wir davon aus, daß Kollege Rasinger einen Psychotherapeuten braucht. (Abg. Dr. Rasinger: Nein!) Er muß zur Behandlung, er geht hin, weil er sich dort Hilfe erwartet (Abg. Dr. Rasinger: Du brauchst ja selbst Therapie!), trägt dem Therapeuten lange und ausführlich sein Anliegen vor, und nach einer ausführlichen Vorstellung seiner Beschwerden und seines Gemütszustandes antwortet ihm der Therapeut.

Dann kommt er drauf: Der gute Mann hat mich nicht verstanden, und ich verstehe ihn nicht, weil er der deutschen Sprache nicht mächtig ist. Er muß nicht einmal der deutschen Sprache mächtig sein, wenn er in Österreich gemäß dem Recht auf Berufsausübung als Psychologe oder Psychotherapeut zugelassen wird! Das kritisiert auch die Ärztekammer. Im Ärztegesetz und sogar von den Tierärzten werden deutsche Sprachkenntnisse verlangt.

Daher bringen wir hierzu einen Entschließungsantrag ein, wonach zusätzlich zu den Deutschkenntnissen auch eine Strafregisterbescheinigung – und zwar nicht nur aus Österreich, sondern auch aus dem Heimat- und Herkunftsland – vorgewiesen werden muß, die nicht älter als drei Monate ist. Dieser Antrag lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Kurzmann, Dr. Salzl betreffend Berufstätige im Gesundheitswesen – Vertrauenswürdigkeit und Deutschkenntnisse

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Im Interesse einer optimalen Patientenbetreuung wird die Bundesregierung aufgefordert, das Anforderungsprofil für alle nichtösterreichischen Bewerber(innen) um die Ausübung eines Gesundheitsberufes in Österreich, einschließlich Psychologen und Psychotherapeuten, in folgenden Punkten zu vereinheitlichen:

1. Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache,

2. Nachweis der Vertrauenswürdigkeit durch Vorlage einer Strafregisterauskunft und eines Leumundszeugnisses sowohl aus Österreich als auch aus dem Heimat- und Herkunftsstaat, die bei Vorlage nicht älter als drei Monate sein dürfen."

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Ähnlich verhält es sich bei der Patientencharta. Das ist einmal ausnahmsweise etwas Positives. Man versucht auf Bundesebene, endlich zu Vereinbarungen mit den Bundesländern zu kommen, daß die Patientenrechte gegenseitig gesichert sind. In dieser Hinsicht kommt es zu einem Kompetenzwirrwarr zwischen Bund und Ländern. Einzig ein Bundesland hat bis jetzt diese Charta unterzeichnet, und zwar das Bundesland – man höre und staune!, die Unterschrift heißt Dr. Jörg Haider – Kärnten, ein Muster-Bundesland, das sich dafür einsetzt, daß die Patientenrechte gesichert sind! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Gatterer: Da war Haider noch gar nicht Landeshauptmann! – Weitere Zwischenrufe.)

Daher bringen wir weiters folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pumberger, Dr. Povysil, Mag. Haupt und Kollegen betreffend Abschluß von Vereinbarungen gemäß Artikel 15a B-VG mit allen Bundesländern

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, mit allen Bundesländern neuerlich Kontakt aufzunehmen und bis zum Ende der XX. Legislaturperiode Vereinbarungen


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