Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 237

päden gesagt haben, daß nach einer Schlaganfallbehandlung im Spital die Nachbetreuung draußen oft einfach deshalb nicht möglich ist, weil die Therapeuten fehlen. Auch die gehobene Schmerztherapie bei schwierigen Schmerzzuständen ist draußen de facto nicht möglich, weil es keine Kassenverträge gibt.

Oder: die Intimsphäre. Die Gangbetten sind in Wien und auch anderswo nach wie vor Realität. Die Intimsphäre zu garantieren ist auch ein Patientenrecht. Wenn wir da weiterhin einfach wild mit dem Rasenmäher drüberfahren und Betten sperren, garantiere ich Ihnen: Die Gangbetten werden mehr, und die Intimsphäre wird sicher nicht besser geschützt werden.

Oder: Wie sieht es aus mit Patientenvertretern, wie sie in der Patientenrechtscharta eingefordert werden? Haben sie zum Beispiel, und sei es auch nur ansatzweise, ein Mitspracherecht in der Krankenversicherung? – Sie werden dort nicht einmal gehört, nicht einmal ignoriert. Ich glaube, bei gutem Willen könnte man da sicherlich mehr tun. Sie, Frau Bundesministerin Hostasch, schütteln den Kopf, es ist aber so! Ich denke, wir sollten gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um ein gutes System noch besser zu machen.

Was mir an der Patientencharta gut gefällt, ist, daß der Patient in den Mittelpunkt gerückt wird – wir werden ja alle einmal Patienten werden – und daß man nicht nur das ewige Gerede von der Ökonomie hört. Diese hat meiner Meinung nach in der Gesundheit nicht so viel verloren, wie man ihr derzeit an Rang zubilligt.

Was mir aber fehlt, ist, daß wir auch über Pflichten des Patienten einmal reden sollten. Denn es kann nicht so sein, daß für Patienten gilt, was eine Umfrage ergeben hat. Auf die Frage "Wer ist für Ihre Gesundheit zuständig?" haben die Antworten gelautet: 38 Prozent die Krankenversicherung, 17 Prozent die Ministerin und 16 Prozent der Patient selbst. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

23.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

23.24

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Guten Abend, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auf die Patientencharta konzentrieren. Ich denke, daß sie es wert ist, sie sozusagen als eine interessante Darstellungsmöglichkeit näher zu betrachten.

Ich glaube aber, man sollte, wenn man schon ein Instrument für Patienten und für Patientenrechte schafft, dieses auch ein bißchen mit Zähnen bestücken. Es ist zum Beispiel im Artikel 9 die Rede davon, daß die Privatsphäre der Patienten und Patientinnen zu wahren ist. Es ist schön, wenn man das so ausdrückt, nur sollte man das auf der anderen Seite präziser ermöglichen beziehungsweise etwas forscher formulieren.

Gemäß Artikel 15 ist in stationären Einrichtungen ein Sterben in Würde zu ermöglichen. Dieses Sterben in Würde unterliegt einer sehr subjektiven Wahrnehmung, daher sollte man meiner Ansicht nach nicht davor zurückschrecken, manche Dinge beim Namen zu nennen, wenn man schon eine Patientencharta schreibt.

Im Kapitel "Besondere Bestimmungen für Kinder" sehen wir eigentlich viel zu laxe Formulierungen, wenn es zum Beispiel im Artikel 25 Abs. 1 heißt: Unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten ist unmündigen Minderjährigen eine Begleitung durch eine Bezugsperson zu ermöglichen. – Das ist also nicht so formuliert, daß eine Begleitung vorzusehen ist und die räumlichen Komponenten sozusagen, die dazu notwendig sind, zu installieren sind. Statt dessen sagt man nur, daß man das nicht verhindern soll, wenn es irgendwie geht. Aber das ist mir zuwenig.

Ich hatte vor kurzer Zeit Gelegenheit, in einem Spital zu sein, und zwar gemeinsam mit einem kleinen Kind in einem Raum, in dem fünf Kinder und vier Begleitpersonen schliefen. Sie können sich vorstellen, wie das ausgesehen hat. Das Kind ohne Begleitperson hat ununterbrochen gebrüllt, das war ohnehin klar, und im übrigen haben die Leute in diesem Zimmer nur zwei Stun


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