Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 174. Sitzung / 264

Gleichzeitig soll aber auch ein Dank an all jene, die sich hier engagiert haben, ausgesprochen werden.

Wenn Ridi Steibl meint, daß man in diesem Bereich in den nächsten Jahren noch weitere Maßnahmen zu treffen haben wird, dann hat sie recht. Sozialpolitik ist etwas Lebendes, man muß sich dabei dauernd den Erfordernissen anpassen. Das ist eben so.

So ist es auch beim Gesetzesantrag 1103/A. Hier wurde gesagt, das sei kein besonders großer Wurf, und es wurde auch bedauert, daß das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz nicht zustande gekommen ist. (Beifall bei der ÖVP.) – Es darf natürlich differente Auffassungen geben, das ist überhaupt nichts Unanständiges. Es gibt eben verschiedene Betrachtungsweisen und verschiedene Standpunkte. Wir haben aber im großen und ganzen das Problem nicht liegengelassen, sondern haben einen Weg gefunden, der einen vernünftigen Schritt hin zu einer entsprechenden Rechtsfindung für die Arbeitnehmer darstellt. Das, glaube ich, ist unser Ziel. In diesem Sinne haben wir uns eingebracht, und deshalb stimmen wir auch dem Antrag zu. (Beifall bei der ÖVP.)

1.09

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Gatterer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: gleichfalls 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

1.10

Abgeordnete Edeltraud Gatterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Auch ich möchte noch einmal zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz sprechen. Ich glaube, die Opposition ist nicht gut beraten, diese Gesetzesänderung für die Frauen mehr oder weniger schlechtzumachen.

Wir sind immer sehr froh darüber, sagen zu können, daß in Österreich 99 Prozent der Bevölkerung krankenversichert sind. Es handelt sich hier Gott sei Dank nur um eine sehr kleine Gruppe. Dieser muß man helfen.

Wir haben heute viel über Scheidung gesprochen, und wir wissen, daß das im seelischen Bereich sehr viele Narben hinterläßt, aber auch im finanziellen Bereich Einbrüche zur Folge hat. Wir wissen heute, daß viele Frauen durch die Anrechnung des Unterhaltes auf den Notstand wirklich Probleme haben. Sie sind nicht weiterversichert. Eine Versicherung muß für sie aber günstig sein, damit die Frauen sie auch in Anspruch nehmen können.

Ich darf anmerken, daß es in Österreich immerhin 44 000 Frauen sind, die sich freiwillig krankenversichern. Wir glauben aber, daß es im Zusammenhang mit einer Scheidung dringend notwendig ist, daß es hier günstigere Tarife gibt, um den Frauen den dringend notwendigen Versicherungsschutz zu gewähren. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte hier aber noch einmal urgieren, daß es nicht genug sein wird, daß die Frauen nur den Krankenversicherungsschutz haben, sondern daß wir uns generell über die sozialrechtliche Absicherung der Frauen unterhalten müssen. Das heißt, daß es im Scheidungsfall einen Versorgungsausgleich für Frauen geben muß, die sich selbst keine Pension erarbeitet haben oder nur eine sehr geringe Pension bekommen würden. Ich glaube, hier müssen wir genauso wie im Bereich der Sozialversicherung versuchen, gemeinsam eine Lösung für diese Frauen zu finden. (Beifall bei der ÖVP.)

1.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Hostasch. – Bitte, Frau Bundesministerin.

1.12

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Nur wenige Sätze zu diesen Vorlagen.

Frau Abgeordnete Haller hat festgehalten, daß nur zwei Tagesordnungspunkte bei der Ausschußsitzung zu behandeln gewesen sind. Ich möchte mich bei der Ausschußvorsitzenden, aber auch beim Kollegen Dr. Feurstein sehr herzlich dafür bedanken, daß bei dieser Ausschuß


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite