Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 175. Sitzung / 96

Herr Bundesminister! Solche Gesetze brauchen wir in Österreich nicht, auf solche Gesetze können wir gerne verzichten. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lackner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Schwemlein: Manfred, gib ihm Saures! – Heiterkeit.)

13.24

Abgeordneter Manfred Lackner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Wenn wir uns heute über die Steuerreform 2000 unterhalten, so bietet sich für mich das übliche Bild in diesem Hause: undifferenzierte und nur in der Lautstärke stimmige Kritik seitens der Freiheitlichen (Abg. Dr. Partik-Pablé: Da haben Sie nicht aufgepaßt!) – ich habe schon aufgepaßt, das müssen Sie mir nicht sagen, ich habe sehr gut aufgepaßt (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das glaube ich nicht! – Beifall des Abg. Schwemlein) –, sehr differenzierte und konstruktive Kritik und auch, das darf ich anerkennend zur Kenntnis nehmen, etwas Lob zu einigen Bereichen dieser Steuerreform seitens der Liberalen und Grünen.

Was sind nun die Grundsätze, die Kernpunkte dieser Steuerreform? Erstens: Diese Lohnsteuerreform soll jenen zugute kommen, die sie benötigen, und nicht jenen, die sich diese bloß gewünscht haben – Stichwort Flat-tax, Frau Kollegin Partik-Pablé.

Zweiter Grundsatz: Diese Steuerreform ist solide ausfinanziert und birgt kein weiteres Sparpaket in sich, und das war für mich ausschlaggebend in der Beurteilung, daß diese Steuerreform ein sehr, sehr gutes Werk ist.

Auf weitere Details möchte ich nur noch kurz eingehen, weil meine Vorredner schon sehr ausführlich zu dieser Steuerreform Stellung genommen haben.

Kernpunkt dieser Steuerreform ist sicherlich die Absenkung des Steuertarifs mit einem Entlastungsvolumen von 17 Milliarden Schilling, wobei – und das ist meiner Ansicht nach sehr wichtig – der Großteil dieses Entlastungsvolumens, nämlich 11 Milliarden Schilling, Beziehern von Einkommen bis zu 20 000 S zugute kommt. Einkommensbezieher mit einem Monatseinkommen zwischen 20 000 und 40 000 S werden mit 4 Milliarden Schilling entlastet. Bei den Einkommen darüber wird noch eine Entlastung im Ausmaß von 2 Milliarden Schilling wirksam.

Zusammen mit der bereits beschlossenen Familiensteuerreform ergibt dieses Paket 29 Milliarden Schilling und wird sicherlich – auch das haben meine Vorredner schon mehrmals bestätigt – die Kaufkraft der Österreicherinnen und Österreicher nicht unwesentlich stärken.

Ein weiterer, auch sehr wichtiger Punkt: Der Forschungsfreibetrag wird von derzeit 12 beziehungsweise 18 Prozent auf 25 beziehungsweise 35 Prozent erhöht. Der Lehrlingsfreibetrag wird von 20 000 auf 60 000 S erhöht, also verdreifacht – ein nicht unwesentlicher Beitrag für diesen Bereich. Auch das lebensbegleitende Lernen beziehungsweise die Ausbildung im Bereich der Arbeitgeber wie Arbeitnehmer wird steuerlich gefördert. Auch dies ist ein wesentlicher Beitrag zur Weiterbildung der Arbeitnehmer.

Ein weiterer nicht unwesentlicher Beitrag ist das NEUFÖG, Herr Kollege Peter, das haben Sie angesprochen. Es ist richtig, es bezieht sich derzeit nur auf das Gründungsjahr, aber das Gesetz ist – und das ist zwecks Evaluierung wichtig – auf drei Jahre beschränkt, und ich glaube, wir sollten uns nach drei Jahren anschauen, wie sich das Gesetz ausgewirkt hat, und vernünftigerweise dann darüber reden, wie man dieses System vielleicht doch weiterentwickeln könnte.

Ein weiterer Punkt ist – auch sehr wichtig –: Auch bei Betriebsübergaben wurde ein Freibetrag bis zu 5 Millionen Schilling pro Betrieb eingeräumt, wodurch künftig rund 90 Prozent der Betriebsübergaben steuerfrei gestellt werden.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite