Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 73

Arbeitgeberbeitrag von derzeit 4,5 Prozent auf 3,5 Prozent zu senken. Es ist also ganz klar: Wenn in Zukunft die Zuflüsse zum Fonds gesenkt werden, dann wird es keine Überschüsse mehr geben, und dann hat auch der Reservefonds nicht mehr so viel Geld. Und das alles kaschieren Sie mit diesem Familienlastenausgleichsgesetz, das heute hier zur Beschlußfassung vorliegt und dem auch wir bei oberflächlicher Betrachtung – aber nur bei oberflächlicher Betrachtung! – fast unsere Zustimmung gegeben hätten.

Herr Bundesminister! Es wird also in Zukunft wieder eine Sanierung des Budgets zu Lasten der österreichischen Familien geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das steht fest, und das ist jetzt dokumentiert. Unsere Befürchtungen in diese Richtung sind jetzt dokumentiert und bewiesen.

Herr Bundesminister! Ich finde es wirklich schlimm: Sie haben sich gestern über die Dringliche Anfrage noch einigermaßen hinwegretten können, indem Sie die von uns an Sie gestellten Fragen einfach nicht beantwortet haben. Sie haben zusammengefaßt, aber die Fragen nicht beantwortet. (Abg. Haigermoser: Hinweggeturnt – mit einem Bauchfleck!) Aber jetzt ist klipp und klar ersichtlich, jetzt tritt es zutage, daß immer wieder und seit vielen Jahren die österreichischen Familien zur Budgetsanierung beitragen müssen. Das ist die sogenannte Super-Politik der ÖVP für Österreichs Familien. Dafür haben wir Freiheitlichen kein Verständnis! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben allerdings Verständnis dafür, daß der Bereich Elternbildung ausgedehnt werden soll. Wir finden diesen Vorschlag auch akzeptabel. Unsere Vorbehalte im Bereich der Mediation gehen in die folgende Richtung: daß eigentlich nicht einzusehen ist, daß diese Modelle für den Bereich Justiz aufkommensneutral und eher kostensparend sein sollen, daß es nach wie vor kein Berufsbild, keine Richtlinien dafür gibt und daß dadurch, wie Sie selber gesagt haben, ein neuer Markt entsteht, der in gar keiner Weise mehr kontrollierbar ist.

Ich möchte den Ausdruck, der sich mir angesichts des Umstandes, daß in diesem sensiblen Bereich ein wilder Markt besteht, aufdrängt, in diesem Zusammenhang nicht gebrauchen.

Ich möchte nun zum dritten Teil dieser Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes unseren Antrag einbringen, den wir schon als Ausschußfeststellung im Ausschuß haben wollten und für den Sie damals noch waren. Aber ich verstehe jetzt, warum Sie sich nun so entscheiden. Da haben Sie natürlich einen Wissensvorsprung gehabt und sind wahrscheinlich mit Ihrem Kollegen Edlinger schon übereingekommen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl und Kollegen betreffend Sicherstellung der Zweckbindung des Familienlastenausgleichsfonds und des Reservefonds

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, daß die Zugriffsermächtigung auf den FLAF und den Reservefonds des FLAF ausschließlich dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie vorbehalten bleibt und die Einnahmenüberschüsse des FLAF und die Rücklagen des Reservefonds des FLAF zweckgebunden und ausschließlich für familienpolitische Zwecke zu verwenden sind."

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Herr Bundesminister! Ich bin von Ihrer Vorgangsweise zutiefst enttäuscht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.54


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