Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 75

hilfesuchenden Menschen werden es uns danken, und Probleme mit Kindern dürfen niemals auf die lange Bank geschoben werden.

Der zweite Teil dieser zusätzlichen Mittel in Höhe von 30 Millionen Schilling soll für Mediation sowie für Eltern- und Kinderbegleitung aufgewendet werden. Wenn die emotionalen Schwierigkeiten auf eine sachliche Ebene gehoben werden können, dann ist es leichter, zu einer Lösungskompetenz zu kommen. Vice versa ist auch die Kinderbegleitung nur dann optimal wirksam, wenn sich auch die Eltern der Co-Mediation unterwerfen, wenn sie sich ebenfalls beraten lassen. Mit dem neuen Eherechts-Änderungsgesetz, das ab 1. Jänner 2000 wirksam wird, haben wir flächendeckend an allen Bezirksgerichten die Möglichkeit, sich freiwillig der Mediation zu stellen.

Die Anwendung mediatorischer Instrumente in familienrechtlicher Konfliktsituation erfolgt in völliger Akkordanz auch mit internationalen Tendenzen. Durch die Europaratsempfehlung zur Familienmediation werden die Vertragsstaaten aufgefordert, Mediation oder andere außergerichtliche Konfliktlösungsmethoden anzubieten, um Streitigkeiten zu verhindern oder aufzulösen und vor allem für die Kinder die bestmögliche Lösung zu finden. Mediation wird auch im 21. Jahrhundert in weiten Bereichen die Konfliktkompetenzlösung darstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. (Abg. Dr. Mertel: Dolinschek!) – Wie bitte? (Abg. Dr. Mertel: Die Betonung liegt auf "Do"!) Frau Abgeordnete, ich bitte um Entschuldigung, ich habe zwar eine gewisse Kärntner Connection, aber da bin ich noch nicht so firm. Also: Dolinschek. (Heiterkeit.)

Herr Abgeordneter, ich hoffe, Sie verzeihen mir. Sie sind nun am Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.00

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Da Sie sich jetzt darüber einig sind, wie mein Name auszusprechen ist, kann ich ja beginnen. (Heiterkeit.)

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle, die wir hier im Hohen Haus sitzen, sind uns darin einig, daß es derzeit eine erschreckend hohe Zahl von Scheidungen gibt und diese Zahl im Steigen begriffen ist. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Das wird jetzt noch leichter!)

Wir sind uns, glaube ich, auch darin einig, daß es in letzter Zeit sehr viele Familientragödien entweder knapp vor der Scheidung oder nach der Scheidung gegeben hat. Auch darüber, daß es eine Eltern- beziehungsweise Partnerbildung geben sollte, um dem zu begegnen und Abhilfe zu schaffen, sind wir uns vermutlich einig. Ich meine auch, daß die Familien heute einer solchen Vielfalt von Werten in der Gesellschaft ausgesetzt sind, daß sie oft total überfordert sind.

Der Elternbildung wird sicherlich bald eine größere Bedeutung zukommen, es kommt aber immer darauf an, wie man sie handhabt und was daraus wird. Eltern oder werdende Eltern können jetzt von dieser Elternbildung Gebrauch machen.

Die Mediation, die in diesem Bereich vorgesehen ist, ist eine neue Form der Schlichtung. Sie kommt aus den Vereinigten Staaten, wie so vieles, und wird sicherlich in Zukunft in Scheidungs-, Umwelt- und auch in Mietfragen eine gewisse Rolle spielen. Die Frage ist nur: Ist sie für die betroffenen Personen schneller und billiger als die Rechtsprechung, die wir derzeit haben?

Herr Bundesminister! Sie haben im Ausschuß angekündigt, daß die Mediation ab 1. Jänner kommenden Jahres, also ab 1. Jänner 2000, flächendeckend in ganz Österreich angeboten wird. Die Mittel dazu – im heurigen Jahr noch 4 Millionen Schilling – sollen auf 30 Millionen Schilling pro Jahr angehoben werden, wovon für die Mediation zwischen 5 und 10 Millionen Schilling und für die Elternbildung 20 bis 25 Millionen Schilling vorgesehen sind.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite