Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 176. Sitzung / 181

24. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 147/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (1922 der Beilagen)

25. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Zweiten Bericht (III-179 der Beilagen) der Bundesregierung betreffend den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) gemäß § 53 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz; Berichtszeitraum: 1. Jänner 1996 bis 1. Juli 1997 (1814 der Beilagen)

26. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 959/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend GründerInnenoffensive (1815 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 17 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Für all diese Punkte wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Wir beginnen mit der Debatte.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Edith Haller mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Bitte.

20.19

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wie Sie gehört haben, stehen eine Materie zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sowie weitere neun Tagesordnungspunkte zur Debatte. Ich möchte mich auf jene Punkte konzentrieren, die einwandfrei und klar beweisen, daß dieser Gleichbehandlungsausschuß immer mehr zum Alibiausschuß wird, was ich persönlich sehr bedauere.

Ich möchte mit den beiden Antragen 906/A (E) und 951/A beginnen, denen wir Freiheitlichen inhaltlich nicht unsere Zustimmung hätten geben können. Was aber ist passiert? – Man verweist sie an den Sozialausschuß, ohne vorher zu einer Meinungsfindung darüber im Gleichbehandlungsausschuß zu gelangen. Sie werden einfach an den Sozialausschuß verwiesen. Auf der Tagesordnung der letzten Sozialausschußsitzung in dieser Periode am 30. Juni sind sie natürlich nicht mehr zu finden, sind also praktisch verfallen! Noch dazu war beim Antrag 951/A eine Wiederholung der Abstimmung, ein sogenannter Reassumierungsbeschluß notwendig, damit die Zuweisung überhaupt möglich war. All das sind Dinge, die wir von der Opposition aus demokratiepolitischer Sicht nicht akzeptieren können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Antrag 147/A betrifft Vereinbarkeit von Familie und politischer Tätigkeit. Es geht darin um eine sechsmonatige Karenzierungsmöglichkeit aufgrund der Geburt eines Kindes und eine anschließende neuerliche Mandatszuweisung. Wir Freiheitlichen wären sehr dafür! Was aber passiert? – Er wird dem Verfassungsausschuß zugewiesen. Natürlich gehört er dorthin, aber auch dieser verfällt dadurch! Außerdem ist es ja nicht unbedingt so, daß ein Antrag dann, wenn er wirklich dem richtigen Ausschuß zugewiesen ist, Aussicht auf Behandlung hat. Ich werde Ihnen das in nächster Folge an der Regierungsvorlage beweisen.

Bei der Regierungsvorlage werden wir Freiheitlichen getrennte Abstimmung verlangen. Sie ist insgesamt kein großer Wurf geworden und eher zahnlos, aber es sind darin Punkte enthalten, die auch unsererseits zu befürworten sind, etwa jene Maßnahmen und Sanktionen, die bei


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