Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 16

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 22 betreffend Sonn- und Feiertagsruhe,

Bürgerinitiative Nr. 23 betreffend "Die Wiener Nordostumfahrung muß rasch gebaut werden",

Bürgerinitiative Nr. 24 betreffend "Für ein Atom-Waffen-freies Österreich".

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuß:

Erklärung über die Zurückziehung des österreichischen Vorbehalts zu Artikel 7 lit. b der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1837 der Beilagen).

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Umweltausschuß:

Ozonbericht 1999 der Bundesregierung (III-198 der Beilagen).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf bekanntgeben, daß folgende Vorlage eingelangt ist: Vorlage 1836 der Beilagen, Änderung der Anhänge I und II samt Beilagen des Übereinkommens betreffend die Prüfung und Bezeichnung von Edelmetallgegenständen samt Erklärung der Republik Österreich.

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieses Gegenstandes an einen Ausschuß abzusehen und ihn auf die Tagesordnung einer der nächsten Sitzungen des Nationalrates zu setzen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so vorgehen.

Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich darf bekanntgeben, daß der Klub des Liberalen Forums gemäß § 93 Abs. 2 der Geschäftsordnung das Verlangen gestellt hat, die soeben am Beginn der Sitzung eingebrachte schriftliche Anfrage mit der Beilagennummer 6543/J der Abgeordneten Dr. Heide Schmidt und Genossen an den Bundeskanzler betreffend sein Versprechen hinsichtlich der Umsetzung des Frauen-Volksbegehrens dringlich zu behandeln.

Der Aufruf der Dringlichen Anfrage wird im Sinne der Ihnen bekannten Bestimmungen drei Stunden nach Einbringung, also um 15 Uhr, erfolgen.

Eine weitere Tagesordnung liegt nicht vor.


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