Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 178. Sitzung / 85

den Antrag –, daß es zwar vorgesehen ist, daß das Mitglied der Bundesregierung 20 Minuten an Redezeit in einer Dringlichen Anfrage nicht überschreiten soll. Heute aber haben wir ein Paradebeispiel dafür erlebt, daß man mehr als eine Stunde Redezeit von seiten der Regierungsbank in Anspruch genommen hat.

Zuletzt ist sogar eine parlamentarische Usance derart mißachtet worden, daß sich das Mitglied der Bundesregierung Frauenministerin Prammer dann, wenn kein einziger Klub dieses Hohen Hauses mehr auch nur eine Minute Redezeit übrig hat, zu Wort meldet. Sie sollte sich während der Debatte zu Wort melden und nicht am Ende der Debatte, wenn kein Klub mehr darauf reagieren kann!

Ich ersuche darum und stelle den Antrag, daß sich bei zukünftigen Geschäftsordnungsreformen beziehungsweise auch in der Präsidialkonferenz die Präsidiale einmal darüber den Kopf zerbricht, wie eine derartige Usance in Zukunft gehandhabt werden soll. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Graf! Lassen Sie mich einige Sätze sagen – vielleicht ersparen wir uns dann weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung.

Zunächst folgendes: Eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung ist nicht geeignet, einen Protest zu formulieren; das ist in der Geschäftsordnung nicht vorgesehen.

Das zweite, was ich hier sagen möchte, ist: Sie kennen die bestehende Geschäftsordnung. Nach § 19 GOG kann sich jedes Mitglied der Regierung jederzeit in der Debatte zu Wort melden. (Abg. Dr. Petrovic: Wenn die Bundesregierung die Spielregeln nicht einhält!) Ich habe festgestellt, daß sich Frau Bundesministerin Prammer beim letzten Redner zu Wort gemeldet hat. Im Hause passiert das laufend. Ich möchte daher noch einmal sagen: Diese Wortmeldung war mit der Geschäftsordnung völlig konform, gar keine Frage.

Ich möchte aber auch einen weiteren Satz dazu sagen: Wenn in einer Geschäftsordnungsbestimmung die Empfehlung steht, daß man sich an 20 Minuten halten soll, so gibt es dafür einen gewissen Spielraum – aber nicht die doppelte Zeit. Das ist jedoch meine private Meinung, die ich hier zum Ausdruck bringen möchte.

Aber ich sage noch einmal: Die Wortmeldung von Frau Bundesministerin Mag. Prammer ist geschäftsordnungskonform erfolgt und geschäftsordnungskonform durchgeführt worden.

Ich habe jetzt dazu keine Wortmeldung mehr vorliegen und schließe die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen betreffend Aufwertung und Stärkung der Familien durch die Ausdehnung des Karenzgeldanspruches auf alle Eltern als Vorstufe zur Einführung des Kinderbetreuungsschecks zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Es ist zu diesem Antrag namentliche Abstimmung verlangt worden. Dies ist von 20 Abgeordneten unterstützt worden und ist daher so durchzuführen.

Ich rufe Ihnen die Bestimmungen der Geschäftsordnung noch einmal in Erinnerung. Ich lasse durch Stimmzettel – diese sind in die aufgestellte Urne zu werfen – abstimmen. Die Stimmzettel, die Sie benützen, befinden sich in Ihren Pulten und tragen den Namen des Abgeordneten sowie die Bezeichnung "Ja", das sind die grau gefärbten Stimmzettel, und die Bezeichnung "Nein", das sind die rosafarbenen Stimmzettel. Ich mache darauf aufmerksam, daß für diese Abstimmung ausschließlich diese Stimmzettel verwendet werden dürfen.

Die Abgeordneten werden aufgerufen, den Stimmzettel in die Urne zu werfen. Ich ersuche jene Abgeordneten, die für den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Povysil und Genossen sind, "Ja"-Stimmzettel, und jene, die gegen den Antrag stimmen, "Nein"-Stimmzettel in die Urne zu werfen.


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