Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 102

Weder Baufirmen noch Gewerkschaften wollen einen 24-Stunden-Rhythmus. Wir wollen keine Samstag-, Sonntagarbeit, beziehungsweise wir können sie auch nicht durchsetzen. Jetzt reden wir zumindest über ein Modell, daß die dringenden Reparaturarbeiten – wie es am Tauerntunnel bereits geschieht – in Tag- und Nachtschichten gemacht werden, aber neue, große Projekte halt im normalen Arbeitsrhythmus. Damit kann man auch Kapazität erhöhen.

Ich teile das hier mit, das ist bereits fixiert, und ich hoffe, daß sich damit die Dinge verbessern. Ein Beispiel von der Süd oder West Autobahn: Es gibt die Unart, auf eine Spur zu reduzieren und dann zu warten, bis der Stau kommt, obwohl man mit zwei Spuren auch arbeiten könnte. Ich habe dafür die Verantwortung übernommen. Wir haben die notwendigen Gespräche geführt. Die Einsicht ist da. (Abg. Scheibner: Herr Minister! Da hat es doch einmal einen Erlaß von Ihrem Vorgänger gegeben, daß so etwas nicht vorkommen darf! Haben Sie diesen Erlaß von Schüssel aufgehoben? – Abg. Jung: Das ist doch jedes Jahr dasselbe!)

Ich erkläre es noch einmal: Es gibt unterschiedliche Kompetenzvarianten. Es gibt ja auch Baustellen, für die nicht Bundesgesellschaften zuständig sind. Ich teile hier also mit, daß bei den Autobahn- und Schnellstraßenbaustellen das nicht mehr das Problem sein sollte. Ich bitte auch jeden, der sich darüber ärgert, mit mir unmittelbar Kontakt aufzunehmen. Ich spreche zu lange, ich entschuldige mich dafür, aber ich muß noch betonen: Pleite ist die ASFINAG bei Gott nicht! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Ing. Maderthaner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.51

Abgeordneter Ing. Leopold Maderthaner (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Danke einmal fürs erste, Herr Bundesminister, für die positiven Mitteilungen hinsichtlich der Baustellen, dies ist durchaus erfreulich zu hören. Wenn in Zukunft aufgrund längerer Arbeitszeit die Bauarbeiten in kürzerer Zeit zu einem Ende kommen werden, ist alles bestens. (Abg. Marizzi: LKW-Road-Pricing kommt!)

Meine Damen und Herren! Mit der Novelle zum Bundesstraßengesetz setzt Österreich jedenfalls ein deutliches wirtschaftliches und politisches Signal auch in Richtung unserer Nachbarstaaten. Das ist wesentlich. Es wird hiebei im Sinne der EU-Erweiterung der Entwicklung der freien Wirtschaft in unseren Nachbarländern Rechnung getragen, indem man einem erhöhten Verkehrsaufkommen durch bessere und schnellere Verbindungsstraßen begegnet. Das ist ein wichtiges und positives Signal. (Beifall bei der ÖVP.)

So wird beispielsweise durch die Aufwertung der bisherigen B 7, der Brünner Straße, um nur ein Beispiel zu nennen, zur Autobahn A 5, der neugeplanten Nord Autobahn, die Verbindungsstrecke zwischen Österreich und der Tschechischen Republik endlich deutlich verbessert. Das hat natürlich auch auf die österreichische Exportwirtschaft, die häufig arbeitsteilig und "just in time" arbeiten muß, positive Auswirkungen. Oder denken Sie nur an den Wirtschaftsstandort Wien, der vom Ausbau gerade dieser Straße sicherlich enorm profitiert.

Ein weiterer wirtschaftlich interessanter Punkt sind die Ausbaumaßnahmen bei den von der Novelle betroffenen Bundesstraßen. Das Gesetz teilt die österreichischen Bundesstraßen in drei Kategorien ein: in Autobahnen, Schnellstraßen und herkömmliche Bundesstraßen. Für jede dieser drei Straßentypen wird in dem besagten Gesetz ein Verzeichnis geführt. Wird eine Straße in ein höherwertiges Verzeichnis aufgenommen, so erfordert das auch bautechnische Verbesserungen dieses Verkehrsweges. Die aus dieser Gesetzesnovelle resultierenden Investitionen werden rund 10,4 Milliarden Schilling betragen. Ich werte das Gesetz daher als Erfolg und positiven Impuls auch oder gerade für die heimische Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte aber noch einen weiteren Aspekt dieser Gesetzesnovelle erwähnen. Diese Novellierung muß auch unter dem Gesichtspunkt des geplanten Mautstreckensystems für LKW gesehen werden. Durch dieses Gesetz werden einige Bundesstraßen B mit einer Anmerkung ver


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