Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 83

Wir sind jetzt bei der 57. ASVG-Novelle – das ist ja schon des öfteren angesprochen worden – angelangt, aber nicht nur bei der 57. ASVG-Novelle, sondern auch die 27. Novelle zum Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, die 24. GSVG-Novelle und auch die 23. BSVG-Novelle werden heute verabschiedet. Das sind über 100 Novellierungen ohne Wiederverlautbarung. In der Gesamtheit ist das Ganze unübersichtlich, es gibt nahezu undurchschaubare Übergangsbestimmungen. Die Tendenz zu immer kasuistischeren Detaillösungen verursacht einen ständig steigenden Verwaltungsaufwand.

Wir haben eine Gesetzeslage in Österreich, die zersplittert ist. Wir haben den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Bürger; dieser wird jedoch im Prinzip mißachtet. Die Organisation ist zergliedert, die Selbstverwaltung ist kostspielig und ineffizient geworden. Aus meiner Sicht ist die bestehende Gesetzeslage ganz einfach unzumutbar und wegen des Rechtsstaatlichkeitsprinzips vermutlich – vermutlich! – sogar verfassungswidrig, weil nicht nur das Auffinden der geltenden Bestimmungen durch die zahllosen Novellen erschwert wird, sondern auch das Verstehen der Anordnungen des Gesetzgebers durch überaus komplizierte Formulierungen, zahlreiche Querverweise und Übergangsbestimmungen nahezu unmöglich gemacht wird.

Eine einheitliche gesetzliche Basis für die Sozialversicherungen aller Österreicher wäre naheliegend – das haben schon mehrere Vorredner heute angesprochen –, weil ohnehin nahezu alle Berufstätigen in die Sozialversicherung einbezogen sind. Bestehende Unterschiede zwischen den einzelnen Gruppen sind heute weder sachlich notwendig noch aus dem Blickwinkel der Gleichbehandlung gerechtfertigt. Auch die Verwaltungsorganisation ist heute noch so, wie sie geschichtlich nacheinander für die einzelnen Gruppen von Erwerbstätigen entstanden ist. Viele Mehrgleisigkeiten für sachlich gleiche Verwaltungsaufgaben stellen heute eine unnötig komplizierte und teure Lösung dar, ohne daß damit Vorteile für die Bürger verbunden wären.

Derzeit haben wir in Österreich einen Hauptverband, 27 Sozialversicherungsträger, 33 Landesstellen und 116 Außenstellen. Dazu kommen noch 100 regionale Geschäftsstellen des AMS, die mit ähnlichen Tätigkeiten wie die Sozialversicherungen befaßt sind.

Meiner Meinung nach ist es unumgänglich und höchst an der Zeit, daß es zu einer Neuauflage beziehungsweise Neukodifizierung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes sowie einer etappenweisen Vereinheitlichung des Sozialversicherungsrechtes und einer etappenweisen Umstrukturierung der Sozialversicherungsverwaltung unter Einbeziehung des AMS kommen muß. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.27

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Donabauer vor. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.27

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Vielleicht kann ich die Befindlichkeit des Kollegen Dolinschek ein bißchen heben. Er beklagt sich über die abgelehnten Anträge. Es ist Ihnen sicherlich nicht mehr im Bewußtsein, daß Sie selbst den Ausschuß verlassen haben. Das war absolut nicht korrekt und nicht richtig. (Zwischenruf der Abg. Haller.) Sie haben auch Anträge eingebracht, über deren Folgen Sie überhaupt nicht nachgedacht haben (Zwischenruf des Abg. Dolinschek), unter anderem die Änderungen in der Struktur der Sozialversicherung, wobei Sie die gesetzliche Versicherung abschaffen und bloß die Versicherungspflicht einführen wollen. (Abg. Blünegger: Das ist es nämlich!) Solchen Anträgen werden wir nicht zustimmen! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Silhavy – in Richtung der Freiheitlichen –: Unabhängig davon, ob Sie dabei sind oder nicht!)

Zweitens: Es stimmt, wir haben heute wichtige Gesetze zu beschließen, unter anderem im ASVG- und im GSVG-Bereich. Ich möchte Gottfried Feurstein schon in Schutz nehmen, da er vom Kollegen Öllinger angegriffen wurde, der meinte, er, Feurstein, hätte bei der Absenkung des Selbstbehaltes bei Kindern im GSVG ungerechtfertigt gehandelt. Bitte, wenn es sich der Träger selber leisten kann, einen entsprechenden Antrag stellt, dann sind wir als Gesetzgeber sicherlich zu einem Gespräch bereit. Das ist eben jetzt umgesetzt worden. Das ist eine korrekte


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